Wer ein bisschen mehr von seinem Geschenk haben möchte, für den gibt es vier legale Tipps die Schenkungssteuer zu umgehen.
Tipp 1: Eheschließung
Wer in einer langjährigen Partnerschaft eine Schenkung tätigen möchte, spart erheblich durch eine Heirat. Denn im Zuge einer Eheschließung wird der zugelassene Freibetrag von 20.000 auf 500.000 angehoben.
Tipp 2: In Raten schenken
Eine Methode, die ein wenig mehr Geduld voraussetzt, ist Schenkungen im Abstand von zehn Jahren, innerhalb der zugelassenen Freibeträge, zu tätigen. Da die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgereizt werden dürfen, kann man so auch ohne Umwege größere Schenkungen tätigen.
Tipp 3: Kettenschenkung
Die sehr beliebte Kettenschenkung erfordert einen guten Familienzusammenhalt. Bei dieser Methode erstreckt sich die Schenkung über mehrere Angehörige, um die zugelassenen Freibeträge optimal zu nutzen.
„Diese Praxis ist besonders bei Schenkungen von Großeltern zu Enkeln beliebt. Verschenken Großeltern Beträge über dem gesetzten Freibetrag von 200.000 Euro, ist es ratsam diesen erstmal an das eigene Kind zu verschenken, wo der Freibetrag 400.000 Euro beträgt. Das Elternteil verschenkt das Geld daraufhin weiter an sein Kind, denn hier gilt der gleiche Freibetrag“, lässt Heintzenberg wissen.