Anlegerschutz: Sanierungsplan für offene Immo-Fonds steht

Der lange erwartete Entwurf zum Anlegerschutzgesetz hat das Bundeskabinett passiert. Neben dem Banken- und Versicherungsvertrieb bezieht sich das geplante Regelwerk auch auf offene Immobilienfonds. Vor allem Kleinanleger sollen besser geschützt werden.

baustelle

Text: Hannes Breustedt

Die zentralen Instrumente, mit denen die seit Oktober 2008 unter kurzfristigen Mittelabzügen leidende Anlageklasse stabilisiert werden soll, wurden in den vergangenen Monaten bereits hinlänglich diskutiert. Dennoch enthält der Gesetzentwurf einige Neuigkeiten, so zum Beispiel verbindliche Regeln zur Abwicklung von Fonds, die keine Anteile zurücknehmen.

Mit der Einführung einer Mindesthaltefrist von zwei Jahren sollen Liquiditätsengpässe aufgrund von Kapitalflucht in Zukunft verhindert werden. Ausgenommen sind Beträge bis zu 5.000 pro Monat und Investor. So soll die Flexibilität für Kleinanleger gewahrt bleiben. Für Alt-Anleger, die ihre Anteile vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft haben, gilt die Mindesthaltefrist bereits als erfüllt.

Der Fondsverband BVI begrüßte die Vorschläge: „Wir sind auf einem guten Weg. Für Privatanleger werden offene Immobilienfonds grundsätzlich liquide Anlagen bleiben, Großanleger und Institutionelle müssen sich aber längerfristig binden“, so BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Die Neuregelung werde die faktische Trennung von institutionellen und privaten Anlegern vollziehen.

ZEW-Forschungsprofessor kritisiert Mindesthaltefrist

Kritik gibt es indes von Immobilienexperte Steffen Sebastian, Professor der International Real Estate Business School und Direktor am Center for Finance der Universität Regensburg sowie Forschungsprofessor am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): „Die geplante Mindesthaltefrist von zwei Jahren ist wenig sinnvoll. Damit wird im Zweifel nur erreicht, dass die Anleger ihre Anteile für zwei Jahre halten und dann gegebenenfalls auch massenhaft die Fonds verlassen.“

Das Zusammenbrechen eines Fonds würde so also nur aufgeschoben. Der Immobilienexperte ist der Ansicht, ein verpflichtender Ausgabeaufschlag auch für institutionelle Anleger reiche völlig aus, um zu verhindern, dass Immobilienfonds als kurzfristige Anlage missbraucht werden.

Seite 2: Rücknahmeabschläge statt Kündigungsfrist

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