Durch eine Stärkung der Betriebsrente in kleinen Betrieben zugunsten von Geringverdienern solle seit dem ersten Januar der Altersarmut vorgebeugt werden.
So erhalten Arbeitgeber laut IVD einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbieten. Für diese müssen Beiträge zwischen 240 und 480 Euro jährlich gezahlt werden.
Zudem werden in diversen Bereichen, wie beispielsweise der Gebäudereinigung, die Mindestlöhne angehoben, ebenso wie Grund- und Kinderfreibeträge und das Kindergeld.
Grundsteuerreform wird möglich
Wurde in den vergangenen Jahren oft über eine Reform der Grundsteuer diskutiert, gebe es mittlerweile auch eine Initiative des Bundesrates um über eine gesetzliche Änderung zu diskutieren.
Noch wichtiger für den weiteren Prozess sei jedoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches sich mit der Rechtmäßigkeit der Einheitsbewertung befasse, die für die aktuelle Grundsteuer maßgeblich sei.
Schon am 16. Januar wird das Bundesverfassungsgericht laut IVD eine mündliche Verhandlung durchführen und dem Gesetzgeber Hinweise für die verfassungskonforme Ausgestaltung der Grundsteuer geben. (bm)
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