Die Preise am deutschen Immobilienmarkt wachsen unaufhörlich und auch die Bauzinsen werden im kommenden Jahr voraussichtlich steigen. Was das für Darlehensnehmer bedeutet und was 2018 sonst zu beachten sein wird, erklärt der Finanzdienstleister Dr. Klein.
Laut Dr. Klein bleiben die Bauzinsen auch im Jahr 2018 verhältnismäßig günstig. Zwar gehe der Trend nach oben, jedoch seien die tatsächlichen Zahlen weit weniger dramatisch als manche Meldungen suggerieren. So seien die Zinsen von Ende 2016 bis heute nur um 0,3 Prozentpunkte angestiegen, von 1,0 auf 1,3 Prozent.
Auch Michael Neumann, Vorstand der Dr. Klein Privatkunden AG, sieht keinen Grund zu Sorge oder Eile: „Grundsätzlich prüfen die Banken in Deutschland sehr konservativ und alle Darlehensinteressenten müssen theoretisch ohnehin deutlich höhere Zinsen tragen können. Insofern ist jedem, der von der Bank heute ein Darlehen bekäme, grundsätzlich weiterhin ein Kredit zu empfehlen.“
Auf der Seite der Immobilie sei dagegen Vorsicht ratsam, da die Preise gerade in Ballungsräumen und anderen, sehr dynamischen Märkten stark gestiegen seien. Hier solle man nicht jeden Preis mitgehen und stattdessen einen fairen Betrag aushandeln.
Finanzierung mit wenig Eigenkapital
Sogennante „100-Prozent-Finanzierungen“ sind Dr. Klein zufolge interessant für all jene die noch vor einem erwarteten Zinsanstieg eine Immobilie finanzieren möchten, jedoch nur über wenig Eigenkapital verfügen.
Dies habe jedoch auch Nachteile. So verteuere der hohe Beleihungsauslauf den Kredit, die Laufzeit verlängere sich und die Restschuld nach der Zinsbindung sei hoch. Daher komme sie nicht für jeden Darlehensnehmer in Frage.
Der Finanzdienstleister stelle trotz wiederholter Nachfragen keinen allgemeinen Trend fest. So betrage der fremdfinanzierte Anteil an der Immobilie (Beleihungsauslauf) durchschnittlich rund 80 Prozent, bei einem Tilgungssatz von knapp drei Prozent.
Steuervorteil von 100-Prozent-Finanzierung
Neumann sagt jedoch: „Grundsätzlich sollte die Finanzierung auf sicheren Füßen stehen und nicht auf Kante genäht sein. Auch danach sollte noch ein Vermögensrückhalt vorhanden sein. Dieser Rückhalt kann auch im Moment illiquide sein, zum Beispiel wenn Rückkaufswerte in Lebensversicherungen bestehen oder eine lastenfreie Immobilie vorhanden ist.“
Für den Kauf einer Kapitalanlage gelte gleiches, da Schuldzinsen auch als Werbungskosten angesetzt werden könnten und deshalb aus steuerlichen Gründen einiges für ein Ausreizen des Fremdkapitals spreche.
Seite zwei: Die Parteien und das Wohneigentum