Immobilienfonds: Ungleichbehandlung durch Grunderwerbsteuer

Im Rahmen einer aktuellen Analyse hat die Drescher & Cie Immo Consult AG offene Immobilienfonds hinsichtlich ihrer Portfolioqualität untersucht. Dabei wurde auch die eigene Prognose nochmals überprüft.

asdfsd
Die Portfolioqualität muss im Kontext der bereits entstandenen Verluste gesehen werden.

Die Abwicklungsprozesse der offenen Immobilienfonds seien fast vollständig abgeschlossen. Bis auf den Catella Focus Nordic Cities seien siebzehn offene Immobilienfonds zur Endabwicklung auf die jeweiligen Verwahrstellen übergegangen.

Den ersten Platz bezüglich der Restprotfolioqualität belegt laut Studie der DEGI German Business, gefolgt vom AXA Immosolutions. Diese beiden Fonds verfügen somit über die attraktivsten Rest-Immobilienportfolien.

Die Anzahl der analysierten Objekte vor Übergang habe sich deutlich reduziert, was zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit und Aussagekraft führe. Die Schlusslichter der Untersuchung seien der SEB Global Property Funds und der DEGI Global Business.

Ungleichbehandlung bei der Abwicklung

Seit dem 31.12.2015 wirke eine Beschluss des Bundestags, nach dem bei der Abwicklung offener Immobilienfonds für inländische Grundstücke nicht wie bisher zweimal Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss.

Portfolioqualität
Rangliste Portfolioqualität; Quelle: Drescher & Cie Immo Consult AG

Dieser Beschluss führt Drescher & Cie zufolge zu Ungleichbehandlung zwischen Fonds, deren Übergänge auf die Verwahrstelle vor bzw, nach diesem Stichtag lagen.

Daher hätten diverse Fondshäuser ihre Deutschland-Portfolien frühzeitig verkauft, um ihren Anlegern steuerliche Nachteile von bis zu 300 Millionen Euro zu ersparen. (bm)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments