Immobilienkäufer und Bauherren investieren angesichts der aktuellen Niedrigstzinsen mit höherer Tilgung in eine schnellere Schuldenfreiheit. Das zeigt eine Auswertung von über 55.000 Darlehensabschlüssen durch den Baugeldbroker Interhyp. Demnach ist die anfängliche Tilgung in zwei Jahren von rund 2,5 auf über drei Prozent gestiegen.
„Viele Kreditnehmer sind unserer Empfehlung gefolgt, die Zinsersparnis zu nutzen, um von Anfang an höher zu tilgen“, bestätigt Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Vermittlers für private Baufinanzierungen. Aus seiner Sicht ist dies eine durchaus sinnvolle Handlungsweise: „Damit investieren sie in eine frühere Schuldenfreiheit.“
Die niedrigen Zinsen machen es Häuslebauern und Kaufinteressenten heute leichter, sich einen Kredit für ihr Eigenheim zu leisten. Die Raten, um eine bestimmte Summe zu finanzieren, sind geringer als noch vor zwei Jahren. Anfang 2011 musste ein Darlehensnehmer nach Berechnungen von Interhyp leicht 550 Euro im Monat für ein zehnjähriges Darlehen über 100.000 Euro zahlen (bei 2,5 Prozent anfänglicher Tilgung), heute zahlt er bei gleicher Tilgung und mit den aktuell niedrigen Zinsen mehr als 100 Euro im Monat weniger.
Doch die günstigen Konditionen haben laut Goris auch einen Haken: „Bei dem derzeit niedrigem Zinsniveau sinkt der Zinsanteil an der Rate nicht so schnell, also steigt auch der Tilgungsanteil langsamer“. Deshalb rät Interhyp Kreditnehmern jetzt besonders, auf eine hohe Tilgung zu achten.
Ein Rechenbeispiel des Baugeldbrokers zeigt, wie sich eine hohe Tilgung auf die Finanzierung auswirkt: Wer derzeit ein Darlehen über 100.000 Euro zu einem Zins von 2,7 Prozent aufnimmt und eine anfängliche Tilgung von 2,5 Prozent wählt, ist – ein gleichbleibender Zins vorausgesetzt – nach rund 27 Jahren schuldenfrei. Wählt der Darlehensnehmer dagegen eine anfängliche Tilgung von 3,5 Prozent, steht er schon sechs Jahre früher, also schon nach 21 Jahren ohne Schulden da. Goris Tipp: „Ziel sollte auf jeden Fall sein, möglichst viel zu tilgen, um das Darlehen bei Rentenbeginn abgezahlt zu haben.“ (te)
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