Immobilienkauf: Das ändert sich 2021

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Hauskäufer und Bauherren können sich freuen: Mit neuen Gesetzen und Regelungen will der Staat ihnen im kommenden Jahr den Weg ins Eigenheim erleichtern. Welche Neuerungen es 2021 geben wird

Mehr Platz für das Familienleben und dazu noch ein schickes Home-Office: Allen wirtschaftlichen Unsicherheiten zum Trotz beflügelt die Corona-Krise bei vielen Deutschen den Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Der Staat unterstützt den Traum vom eigenen Haus mit zahlreichen neuen Regelungen. Darauf können sich Immobilienkäufer 2021 einstellen:

Maklerprovision wird geteilt

Schon ab dem 23. Dezember 2020 gilt eine Neuregelung zur Maklercourtage. Bisher war es häufig so, dass die Verkäufer die gesamten Kosten auf die Immobilien- oder Grundstückskäufer abwälzten. Damit ist nun Schluss: Beauftragen Verkäufer und Käufer einvernehmlich einen Makler, so werden die Kosten geteilt. Beide Parteien zahlen dann jeweils die Hälfte.

Ob sich durch die Maßnahme die Gesamtkosten wirklich senken lassen, ist fraglich. Kritiker befürchten, dass Verkäufer die zusätzlichen Ausgaben einfach auf den Kaufpreis aufschlagen werden.

Erweiterung der Wohnungsbauprämie

Bausparer können sich 2021 über eine verbesserte Wohnungsbauprämie freuen: Ab Januar erhöhen sich nicht nur die staatlichen Zulagen, sondern auch die Einzahlungs- und Einkommensgrenzen. So sollen mehr Bürger von der Förderung profitieren. Die maximal geförderte Sparleistung steigt bei Singles von 512 Euro auf 700 Euro und bei verheirateten Paaren von 1.024 Euro auf 1.400 Euro. Die Einkommensgrenzen liegen zukünftig bei 35.000 Euro für Alleinstehende bzw. bei 70.000 Euro für Paare. Die Wohnungsbauprämie selbst wird von 8,8 auf 10 Prozent angehoben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Neuigkeiten gibt es auch von der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Die Förderprogramme beider Institutionen werden in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gebündelt und neu organisiert. Es gibt dann nur noch drei Teilprogramme, die einfacher zugänglich und zudem flexibler sind. An den Fördersätzen wird sich nichts ändern. Für den besondere Einsatz von erneuerbaren Energien und für besonders nachhaltige Bauvorhaben soll es aber eine Extra-Förderung geben. Erstmals werden auch Smart-Home-Systeme als Einzelmaßnahme förderfähig.

Verlängerung des Baukindergelds

Das Baukindergeld geht in die Verlängerung: Da sich aufgrund der Corona-Pandemie viele Vorgänge verzögerten, wird die Frist für das Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben muss der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen.

CO2-Bepreisung

Ab 2021 wird das Heizen mit Öl oder Gas deutlich teurer. Grund dafür ist die CO2-Abgabe, die die Unternehmen zahlen müssen. Das hat Auswirkungen auf die Wahl des Heizungssystems. Wer hohe Zusatzkosten vermeiden möchte, sollte auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpe oder Holzheizung setzen.

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