Wer am Wert der Immobilie zweifelt, sollte einen Gutachter zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für Objekte, die älter als 30 Jahre sind. Er geht gemeinsam mit dem Interessenten durchs Haus oder die Wohnung und prüft auf Mängel und die Substanz.
Wichtig: Interessenten müssen dem Verkäufer mitteilen, wenn sie einen Gutachter zur Besichtigung mitbringen. Zudem stellt auch der vom Gutachter ermittelte Wert immer nur eine Schätzung dar. Entsprechend kann das Ergebnis von Gutachter zu Gutachter schwanken.
Gute Kenntnis der Region empfehlenswert
Finanzierungsberater kennen die Region und die dort üblichen Preise sehr gut. Im Gespräch mit dem Immobilieninteressenten kann der Spezialist für Baufinanzierung eine grobe Schätzung vornehmen, ob der aufgerufene Preis angemessen und realistisch ist. Je mehr Informationen dafür zur Verfügung stehen, umso besser.
„Ich rate meinen Kunden deshalb immer, mindestens das Exposé mitzubringen. Zusätzliche Unterlagen wie Grundbuchauszug, Wohnflächenberechnung und Flurkarte sind dabei sehr hilfreich“, sagt Oliver Meister. „Zudem stehen uns mehrere Instrumente zur Verfügung, um den Preis noch genauer zu bestimmen.“
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