Bis zum Termin der Vertragsunterzeichnung müssen alle notwendigen Dokumente beim Notar tatsächlich vorliegen. Das gilt zum Beispiel für die oftmals umfangreichen Teilungserklärungen beim Kauf einer Eigentumswohnung. Sie sind unerlässlicher Bestandteil zum Kaufvertrag von Eigentumswohnungen in größeren Wohnanlagen, da sie den Miteigentumsanteil oder die Sondernutzungsrechte (Terrassen, Gartenanteile, Garagen usw.) beschreiben.
Gelegenheit, um Fragen zu klären
Zur Vertragsunterzeichnung beim Notar bringen dann beide Parteien, sofern sie nicht beim ihm persönlich bekannt sind, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Bei juristischen Personen (GmbH, AG, eingetragener Verein) ist zum Nachweis der Identität und der Vertretungsberechtigung ein Handelsregisterauszug erforderlich.
„Der Notar ist verpflichtet, vor der Unterzeichnung des Vertrags, den Vertragsentwurf vollständig zu verlesen. Verkäufer und Käufer sollten hier noch mal die Gelegenheit nutzen und Fragen stellen. Wenn etwas nicht verstanden wurde oder etwas nicht korrekt geschrieben ist, darf der Notar beim Vorlesen unterbrochen werden“, lässt Pieczonka wissen.
Bestehen keine Einwände und stimmen alle Beteiligten dem Inhalt des Kaufvertrages zu, beglaubigt der Notar schließlich die Unterschriften der Vertragsparteien notariell.
Übergabe von Kaufpreis und Eigentum
Nach Vertragsschluss lässt der Notar im Grundbuch die sogenannte Auflassungsvormerkung eintragen. Das Haus oder die Wohnung ist jetzt vor Zugriffen eventueller Gläubiger und des Verkäufers selbst geschützt. Sie ist damit für den Erwerber bis zur Kaufpreiszahlung verbindlich reserviert.
Zwischenzeitlich besorgt sich der Notar im Interesse des Käufers alle nötigen Zustimmungen durch die örtliche Kommune, von der Hausverwaltung (Eigentumswohnung) oder vom Erbpachtgeber (Erbbauanlage).
„Steht der Besitzübernahme nichts mehr im Weg und ist das Objekt frei von Belastungen durch den Verkäufer, wird die Zahlung des Kaufpreises fällig. Nach erfolgter Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und der schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Notar, wird der Käufer in einem letzten Schritt als neuer Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen,“ beschreibt Pieczonka die letzten Schritte. „Den Schlussakt bildet die Schlüsselübergabe an den neuen Besitzer. Alle Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag sind erfüllt und der Immobilienverkauf ist erfolgreich abgeschlossen.“
Fazit: Kaufvertrag vom Notar erstellen lassen
Immobilien-Kaufverträge bedürfen immer einer notariellen Beglaubigung. Dabei wird der Notar vom Käufer ausgewählt und auch von ihm bezahlt. Allerdings muss der Verkäufer dem Notar wiederum wichtige Informationen und Unterlagen wie etwa eine genaue Beschreibung der Immobilie zukommen lassen.
Für Laien kann es an dieser Stelle hilfreich sein, sich zusätzliche Hilfe vom Makler einzuholen – denn die beraten meist auch nach dem Verkauf und stehen beim Kaufvertrag ebenfalls zur Seite.
Text: McMakler, Foto: Shutterstock