Immobilienkredite: Die wichtigsten Informationen im Esis

Wer seine Immobilie mithilfe eines Kredits finanziert, sollte die dazugehörigen Dokumente nicht nur gut aufbewahren, sondern auch nach nützlichen Informationen sichten. Besonders wichtig ist das Merkblatt „Esis“.

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Wer einen Immobilienkredit abschließt, bekommt viele wichtige Dokumente ausgehändigt.

Kaum eine Immobilie kann ohne Kredit finanziert werden, da ein Haus oder eine Eigentumswohnung meist die teuerste Anschaffung im Leben eines Immobilienbesitzers ist.

Zu jedem Kreditvertrag gehören viele Dokumente, darunter das sogenannte Esis (Europäisches Standardisiertes Merkblatt). Mit diesem Merkblatt erfüllen die Banken ihre vorvertragliche Informationspflicht bei Verbraucherdarlehen.

Angebotsvergleich

„Zukünftige Bauherren sollten das Esis nicht einfach ungelesen abheften, da es eine gute Möglichkeit liefert, die einzelnen Angebote von Darlehensgebern zu vergleichen“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de

Das Esis sei immer auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten und werde vor Vertragsschluss ausgehändigt. Das erleichtere den Vergleich zu anderen Kreditangeboten.

Hauptmerkmale des Kredits

Unter diesem Punkt sind laut Baufi24 im Esis die wichtigsten Informationen über Höhe und Laufzeit des Kredits zusammengefasst. Zudem gehe daraus hervor, was der Kredit den Bauherren wirklich kostet. Außerdem enthalte das Dokument Schätz- oder Beleihungswert der Immobilie.

„In dem Merkblatt steht genau drin, viel der Kunde pro geliehenem Euro zurückbezahlen muss. So weiß er ganz genau, wie teuer das Darlehen für ihn wird“, sagt Scharfenorth.

Zinsen und zusätzliche Informationen

Unter diesem Punkt wird der effektive Jahreszins aufgeschlüsselt wird. Dieser setzt sich zusammen aus einer Gebühr für die Eintragung der Grundschuld und einmalig oder regelmäßig anfallende Kosten.

Zusätzlich enthalte das Esis auch Angaben zu Versicherungen und eventuellen Bausparverträgen. Darlehensnehmer erfahren laut Baufi24 zudem wann und unter welchen Bedingungen der Kredit vorzeitig getilgt werden kann und die maximale Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Außerdem informiert das Merkblatt über Sondertilgungen oder Tilgungssatzwechseln. (kl)

Foto: Shutterstock

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