In einem Umfeld hoher Wohnungsnachfrage und besorgniserregender Preisentwicklungen in Top-Lagen und generell den Core-Standorten ist es wichtig, Fehlentwicklungen entgegenzutreten, die zu Falschberatungen mit hohem Potenzial von Verschuldungsfallen führen.
Individuelles Angebot
Nach neuem Recht ist der Vermittler verpflichtet, aus der Vielzahl vorhandener Angebote eine auf die individuellen Bedürfnisse des Kreditnehmers abgestimmte Empfehlung zu erstellen. Insgesamt hat er einem Bündel von Informations- und Wohlverhaltensregeln zu befolgen. Um diesem hohen Standard zu genügen, wird für Immobiliendarlehensvermittler ein Sachkundenachweis inklusive fortlaufender Schulungen und eine Berufshaftpflicht bindend.
Die künftig geltenden weitreichenden Standards an das Anforderungsprofil der Beratung haben „im besten Interesse des Kunden“ zu erfolgen. Inhaltlich bedeutet dies, dass eine umfassende Kundenexploration mit Schwerpunkt vorvertraglicher Informationen (VVI) in Kombination eines neu zu überarbeitenden ESIS- Merkblatts zu erfolgen hat. Besondere Sorge bereitet in diesem Zusammenhang die erweiterte Kreditwürdigkeitsprüfung, die vor der Beratung vorzunehmen ist.
Finanzierung muss nachhaltig tragbar sein
Entsprechend darf der Darlehensgeber künftig nach eingehender Prüfung der finanziellen und persönlichen Situation für den Verbraucher nur geeignete und nachhaltig tragbare Produkte empfehlen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Berater Produkte nur unter Berücksichtigung möglicher Risiken empfehlen kann, die beispielsweise aus veränderter Zins- und Einkommensentwicklung entstehen könnten. Dies bedeutet für die Praxis die Aufstellung von Worst-Case-Zukunftsszenarien mit Blick in die Glaskugel seitens des Beraters.
Vermisst werden hierzu im Gesetzentwurf Präzisierungen der Handhabung wie etwa Angaben zum Zeithorizont und der in Anwendung zu bringenden Risikofaktoren. Bei Absage eines Kreditwunsches sind dem Kunden auch die Gründe zu nennen. Zudem besteht eine grundsätzliche detaillierte Protokollpflicht, die für Vermittler eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung beinhalten wird.
Seite drei: Sachkundenachweis wird Pflicht
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