Auf der Zielgeraden

Die Zuständigkeit der Erlaubniserteilung wird den Ländern zugeschlagen, für die Abnahme der Sachkundeprüfungen und die Registerführung werden die regionalen IHK´s zuständig sein.

Die Befolgung föderalistischen Denkens ist aber mit der Generalnorm der EU-Kreditrichtlinie zur Harmonisierung der Märkte nicht vereinbar und könnte zu einer Aufsplittung der Märkte Immobilienerwerb und -finanzierung führen, verbunden mit unterschiedlicher Auslegung und Praktizierung. Dies vor dem Hintergrund eines Marktes für Wohnimmobilienerwerb, der zunehmend durch Internationalisierung gekennzeichnet ist.

System der Zinsbindung bleibt bestehen

Als Erfolg der bewährten deutschen Festzinskultur in der Baufinanzierung – trotz heftiger Gegenwehr – ist dagegen zu werten, dass im Regierungsentwurf keine Regelung zur Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung im Fall einer außerordentlichen Kündigung eines Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrages – so die neue offizielle Terminologie – vorgesehen ist.

Es bleibt abzuwarten, ob das abschließende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in dieser Hinsicht noch überraschende Änderungen bringen wird, oder weiter in ruhigen Bahnen verläuft. Druck zu Veränderungen und Feinjustierungen besteht weiterhin von verschiedenen Seiten.

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Konkretisierungen erforderlich

Wünschenswert bleibt, dass die bis zur Umsetzung der Richtlinie verbleibende Zeit und die Spielräume effizient genutzt werden, um erforderliche Konkretisierungen in den angesprochenen Bereichen auf den Weg zu bringen. Es gilt das derzeit noch große Auslegungspotenzial einzudämmen, sodass für den konjunkturwirtschaftlich wichtigen Markt Immobilienvermittlung Spielbälle wie „Beratungs- und Zinsjoker“ unerheblich werden.

Autor Professor Dr. Klaus Fleischer lehrt im Bereich Bank- und Finanzwirtschaft der Hochschule München

Foto: Shutterstock.com

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