Makler ohne Makel – So erkennen Sie einen seriösen Vermittler 




Mängel am Objekt: Was muss der Makler dem Interessenten preisgeben?

Ob Feuchtigkeit im Keller, ein Leck im Dach oder der neu gebaute Flughafen nebenan: Es ist für den Käufer mehr als ärgerlich, wenn er nach dem Notartermin Mängel an seinem neu erstandenen Eigenheim entdeckt. Doch kann er den Makler dafür haftbar machen?

Mundt: „Der Makler ist verpflichtet, ungefragt alle Tatsachen zu offenbaren, die für den Vertragsabschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind. Diese ‚Tatsachen‘ sind allerdings einzelfallabhängig.“

Liegt zum Beispiel ein Sachmängel-Gutachten zur Immobilie vor, muss der Vermittler dieses Gutachten dem Interessenten zur Verfügung stellen. Ebenso muss der Immobilienmakler potenzielle Käufer darauf hinweisen, dass bestimmte Räume, die nicht die Kriterien für einen Wohnraum erfüllen, auch nicht zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. „Kennt der Immobilienmakler auf eine bestimmte Frage keine Antwort oder ist sich darüber unsicher, darf er keine Antworten ‚ins Blaue hinein‘ geben“, so die Anwältin.

 

Seite 5: Maklerprovision: Gesetzliche Regeln

 

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