Makler ohne Makel – So erkennen Sie einen seriösen Vermittler 


Maklerprovision: Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus?

Anders als bei der Vermietung gilt beim Immobilienkauf bzw. -verkauf kein Bestellerprinzip. Wer die Provision des Maklers übernimmt und wie hoch diese ist, unterscheidet sich von Region zu Region und ändert sich zum Teil mit den Marktgegebenheiten.

Gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht. Während es in Berlin üblich ist, dass der Käufer zahlt, teilen sich in Schleswig-Holstein hingegen häufig beide Parteien die Provision. Deren Höhe variiert und liegt meist zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Provision ist übrigens spätestens dann fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt hat, also zur Unterzeichnung des Notarvertrags – nicht etwa erst, wenn der Kaufpreis überwiesen wurde. (dr)

 

Foto: Roland Rechtsschutz

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