Ob es das bisher nur verhalten genutzte Investmentvehikel zum Durchbruch schafft, werde sich im nächsten Jahr zeigen, so der Spitzenverband der Immobilienbranche. Denn mit der jüngsten Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist besiegelt: Die überarbeitete ELTIF-Verordnung (European Long-Term Investment Funds) muss ab Januar 2024 angewendet werden.
„Dass es hier Nachbesserungspotenzial gab, zeigt allein die Tatsache, dass nur 53 ELTIFs – und keiner davon in Deutschland – per Ende 2021 aufgelegt wurden“, kommentiert ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk die Novelle. Der europäische Gesetzgeber habe diesen Bedarf offenkundig erkannt. „Das neue, überarbeitete ELTIF-Regime ist deutlich attraktiver gestaltet – das kann insbesondere auch Immobilieninvestitionen beflügeln.“
ELTIF-spezifische Vertriebsvorschriften gestrichen
Der ZIA bewertet vor allem Erleichterungen bei der Aufnahme von Fremdkapital und eine flexiblere Gestaltung der Risikomischung positiv. Weitere Verbesserungen: In der neuen Verordnung wurden alle ELTIF-spezifischen Vertriebsvorschriften gestrichen und durch die MiFID-Regeln ersetzt, die in den Vertriebsabteilungen bereits bekannt sind. Und: Ab 2024 ist ein einfacher grenzüberschreitender Vertrieb an Kleinanleger möglich. Fazit Schenk: „Mit den neuen ELTIF-Regeln wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um privates Kapital für die dringend benötigten Infrastrukturinvestitionen zu mobilisieren.“
ELTIFs wurden bereits 2015 EU-weit eingeführt, haben sich bislang aber kaum durchgesetzt. Sie ähneln vom Aufbau einer Mischung aus offenen und geschlossenen Immobilienfonds und sind vor allem auf nicht-börsennotierte Infrastrukturinvestitionen, Private Equity und Fremdkapitalfinanzierungen ausgerichtet.