Immobilienverkauf – Die Gunst der Stunde

Zudem haben dann Investoren auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten wieder mehr Optionen. Sie könnten sich vom Immobilienkauf ab- und anderen Finanzprodukten zuwenden. Der Pool der Interessenten würde sich also verkleinern. Nach einer Zinswende wäre es dadurch schwerer, die heute erzielbaren Erlöse aus einer Immobilienveräußerung zu erreichen. Mehr Eigentümer würden verkaufen wollen, ein wachsendes Angebot stünde einer sinkenden Nachfrage gegenüber.

Selbstnutzer zahlen keine Steuern

Wer also die Gunst der Stunde nutzen und jetzt verkaufen möchte, sollte sich als erstes über den momentanen Wert seiner Immobilie an seinem individuellen Standort Gedanken machen. Eine solche Einschätzung nimmt beispielsweise ein entsprechend zertifizierter Immobilienberater vor.

Der Gewinn aus der Veräußerung einer vermieteten Eigentumswohnung oder eines vermieteten Hauses bleibt übrigens steuerfrei, wenn der Kauf mehr als zehn Jahre zurückliegt. Ansonsten wird eine sogenannte Spekulationssteuer fällig.

Auch Selbstnutzer, die seit dem Erwerb der Immobilie durchgehend oder auch zeitweise, beispielsweise nach einer längeren Vermietungsphase im Jahr des Verkaufs sowie mindestens in den beiden vorangegangenen Jahren selbst in der Immobilie gewohnt haben, zahlen keine Steuern auf den Verkaufsgewinn. Nähere Informationen hat der Steuerberater.

Der Autor Daniel Ritter ist Geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH.

Foto: von Poll Immobilien


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