Versicherungsschutz bei Eis und Frost
Schäden an der Bausubstanz des Hauses und den Wasserleitungen während des Winters, die durch Frostschäden entstehen, übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ beantragt wurde“, warnt Jürgen Buck. Achtung bei nicht entleerten Außenrohre und -wasserhähne: Sie können laut GVI den Versicherungsschutz gefährden. (dr)
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