Stürmische Zeiten für indirekte Immobilienanlagen

Eine Studie der IREBS belegt, dass diese Eingriffe die Stabilität des Immobilienmarktes insgesamt gefährdet hätten. Alle maßgeblichen Verbände (BVI, VGF, GDV) unternahmen in der Folge gemeinsam große Kraftanstrengungen, um das Überleben der indirekten Immobilienanlage zu sichern.

Der Lohn für die Arbeit war ein deutlich praxis- und sachgerechterer Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung im Dezember vorstellte. Das Verbot der offenen Immobilienfonds und Immobilienspezialfonds war vom Tisch und auch für die geschlossenen Fonds konnten maßgebliche Verbesserungen erreicht werden. Zudem dürfen semi-professionelle Anleger weiterhin in die Vehikel investieren.

Bei aller Freude über die erzielten Erfolge: Die Fondswelt ist seit Juli eine andere. Bei offenen Immobilienfonds kommt es zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Für Altanleger gilt ein Bestandsschutz, der ihnen die Rechte der bisherigen Regulierung erhält.

Zwei-Klassen-Gesellschaft bei offenen Immobilienfonds

Neue Anleger haben jedoch keinen Freibetrag von 30.000 Euro, innerhalb dessen sie ihre Anteile jederzeit zurückgeben können. Angesichts dieser Änderungen muss sich der Publikumsfonds wohl neu erfinden – für die Immobilien-Spezialfonds sollten die neuen Regelungen kein Problem sein.

Die geschlossenen Immobilienfonds stehen angesichts einer Risikostreuung und einer höheren Mindestanlage von 20.000 Euro ebenfalls vor großen Herausforderungen. Ein Konsultationspapier der BaFin, das REITs als AIF, das heißt Investmentvermögen im Sinne des Gesetzes einstufte, wurde nach Anhörung des ZIA und anderer Verbänden angepasst.

Im finalen Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches führt die BaFin aus, dass REITs, wie andere Immobilien-AGs auch, nunmehr im Einzelfall darauf zu prüfen sind, ob sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Keine Einigung auf Steueranpassungsgesetz

Eine weitere Baustelle bleibt bestehen: Obwohl das Gesetz bereits im Juli in Kraft getreten ist, konnten sich Bundestag und Bundesrat in der abgelaufenen Legislaturperiode im Vermittlungsausschuss nicht auf ein Steueranpassungsgesetz zum KAGB einigen. Das Steueranpassungsgesetz muss deshalb in der nächsten Legislaturperiode neu eingebracht werden.

Die Regulierungslücke wurde vom Bundesfinanzministerium vorerst mit einem Verwaltungsschreiben geschlossen. Die Zukunft der indirekten Immobilienanlage ist gesichert und die Politik hat eine neue Erkenntnis gewonnen: Eingriffe in die Immobilienwirtschaft müssen mit Augenmaß vorgenommen werden – ansonsten ist die Stabilität der Immobilienmärkte und damit auch der Gesamtwirtschaft gefährdet.

Dr. Andreas Mattner ist Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA.

Foto: Reto Klar

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