Nach der kritischen Bewertung des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse machen sich die Verbände der Immobilienwirtschaft Hoffnungen, dass die Regelung wieder abgeschafft wird. Die SPD hält dagegen an der Preisbremse fest.
Das Landgericht hatte diese Auffassung am Dienstag im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit vertreten. Die Mietpreisbremse hänge von der ortsüblichen Vergleichsmiete ab, hieß es.
Da diese Vergleichsmiete in verschiedenen Städten unterschiedlich hoch sei, liege hier eine Ungleichbehandlung vor. Die Einschätzung ist kein Urteil und hat vorerst auch keine unmittelbaren Konsequenzen.
BFW: Urteil hat Signalwirkung
Der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Andreas Ibel, sagte dazu am Mittwoch: „Auch wenn das Votum des Landgerichts keine konkreten Auswirkungen auf das Gesetz hat, kommt ihm eine große bundesweite Signalwirkung zu.“
Die Mietpreisbremse sei ungerecht und von der Politik mit unrealistischen Erwartungen überfrachtet worden. Zu bezahlbaren Mieten werde man nur durch mehr Wohnungen kommen, meinte Ibel.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte: „Die Mietpreisbremse bleibt das falsche Mittel.“ Es müsse weniger Auflagen durch Bund, Land und Kommunen beim Neubau von Wohnungen geben.
SPD hält an Mietpreisbremse fest
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hält an seinen Plänen fest, die Mietpreisbremse nach der Bundestagswahl verschärfen zu wollen. Daran ändere auch ein Urteil des Landgerichts Berlin von Dienstag nichts.
„Wir halten das Gesetz auch nach wie vor für verfassungskonform. Es gibt auch, so weit ich weiß, keinen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht. Insofern wird dieses Urteil keine große Relevanz für die Mietpreisbremse entfachen“, sagte Schulz am Mittwoch bei einem Wahlkampfauftritt in Bünde in Ostwestfalen der dpa. (dpa-AFX)
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