Nutzer des Portals Immowelt können künftig online einen Grundbuchauszug anfordern. Damit werde eine notwendige Formaliät für Immobilienverkäufer vereinfacht.
Bei Immowelt können Immobilienverkäufer ab sofort online einen Grundbuchauszug anfordern, teilt das Portal mit.
Wofür sonst der Gang zum Grundbuchamt notwendig war, würden nun ein paar Klicks genügen. Diesen Service bietet Immowelt in Kooperation mit dem Partner Sprengnetter Immobilienbewertung an.
Dazu müsse der Kunde auf dem Portal den Antrag ausfüllen und die Vollmacht des Eigentümers im Immowelt-Benutzerkonto hochladen. In der Regel könne der digitale Grundbuchauszug innerhalb weniger Stunden per E-Mail zugestellt werden und stehe parallel im Benutzerkonto zum Download bereit.
Eigentümer erst nach Grundbucheintrag
Ein Grundbuchauszug ist eine komplette Abschrift beziehungsweise Kopie aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Neben dem Grundstückseigentümer werden auch vorhandene Wegerechte, Hypotheken oder Sondernutzungsrechte, wie zum Beispiel für einen zugehörigen Stellplatz, aufgeführt.
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Auch ältere und bereits gelöschte Eintragungen sind im Grundbuchauszug noch ersichtlich. Erst durch den Eintrag im Grundbuch wechselt die Immobilie ihren Besitzer. Nur die Unterschrift unter dem Kaufvertrag oder das Überweisen des Kaufbetrages genügen nicht.
Vollmacht benötigt
Neben Notaren, Gerichten, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren dürfen nur die Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer sowie dinglich Berechtigte Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Dinglich Berechtigter ist jeder Nichteigentümer, für den ein Recht für das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist.
Aber auch Dritte dürfen einen Auszug anfordern, wenn ihnen dafür eine Vollmacht des Eigentümers oder des dinglich Berechtigten vorliegt. (bk)
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