Mieten steigen trotz Mietpreisbremse

Trotz Einführung der Mietpreisbremse ist Wohnen im Monat August nach Angaben des Portals Immowelt teurer geworden. In fünf von zehn exemplarisch untersuchten Städten legte das Niveau der Mieten zu.

Seit dem 1. Juni 2015 können die Bundesländer für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen.

Insbesondere in Berlin kletterten die Mieten nach Angaben von Immowelt – trotz Mietpreisbremse. Während das Niveau im Juni und Juli rückläufig war, wurde im Monat August ein erheblicher Anstieg um sieben Prozent verbucht.

Berlin erreicht Höchststand

Mit einer Kaltmiete von 9,40 Euro pro Quadratmeter (Median) hätten die Mieten in Berlin drei Monate nach Einführung der Mietpreisbremse sogar einen Jahreshöchststand erreicht.

Auch in Nürnberg und Ingolstadt (beide plus drei Prozent) stiegen die Preise seit Einführung der Mietpreisbremse vor einem Monat.

Untersucht wurden die Angebotspreise von rund 63.100 Mietwohnungen in zehn exemplarischen Städten, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde. In den meisten Städten blieben die Mieten im August laut Immowelt allerdings weitestgehend konstant mit einer Veränderung zwischen minus zwei Prozent und plus zwei Prozent im Vergleich zum Vormonat.

Mieten in fünf von zehn Städten teurer als vor der Mietpreisbremse

Aktuell seien die Mieten in der Hälfte der untersuchten Städte höher als vor der Einführung der Mietpreisbremse.

Von einem eindeutigen Rückgang der Mieten könne daher keine Rede sein. Immowelt-CEO Carsten Schlabritz warnt angesichts der Mietpreisschwankungen vor vorschnellen Urteilen: „Es ist noch zu früh, um eine Aussage über die Wirkung der Mietpreisbremse zu treffen. Die Entwicklungen der vergangenen Monate entsprechen normalen saisonalen Schwankungen und lokalen Marktveränderungen. Konkrete Aussagen lassen sich erst nach einem längeren Untersuchungszeitraum machen.“

Vier Bundesländer bremsen

Seit dem 1. Juni 2015 können die Länder für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete dann höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.

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Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind ausgenommen. Bislang haben vier Bundesländer die Mietpreisbremse eingeführt: Nach Berlin im Juni folgten Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Juli sowie Bayern im August.

Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen planen ebenfalls die Einführung der Mietpreisbremse. (bk)

 

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Quelle Tabelle: Immowelt;  Foto: Shutterstock

 

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