Anders als etwa Geldscheine weisen Impfpässe keinerlei Sicherheitsmerkmale auf, wie Wasserzeichen oder Hologramme. Mit entsprechendem Aufkleber, Stempel, Arzt-Unterschrift und einer ausgedachten Chargennummer des Vakzins sind sie vom Original kaum zu unterscheiden. Doch der Mißbrauch oder das Fälschen kann drastische Folgen haben.
Leicht zu fälschen
Ob fertig ausgefüllte Dokumente oder Blanko-Pässe zum eigenhändigen Ausfüllen – im Internet ist alles erhältlich. Dabei weisen die Arag-Experten darauf hin, dass es oft die frisch gebackenen Geimpften selbst sind, die Betrügern eine Steilvorlage bieten, indem sie Beweisfotos ihres Impfausweises posten.
Urkundenfälschung: Bis zu fünf Jahre
Wer eine falsche Urkunde erstellt oder eine echte verfälscht, begeht Urkundenfälschung (Paragraf 267 Strafgesetzbuch (StGB)). Ein Impfausweis ist also falsch, wenn der tatsächliche Aussteller nicht identisch ist mit dem Aussteller, der im Impfpass genannt wird.
Dabei ist nicht nur das Fälschen eines Impfausweises, sondern allein der Gebrauch falscher oder verfälschter Impfdokumente nach Auskunft der Rechtsexperten des Düssedorfer Versicherers Urkundenfälschung und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer gewerbsmäßig mit gefälschen Impfdokumenten handelt, muss mit höheren Strafen rechnen.
Gesetzeslücken und ihre Folgen
Doch die Arag-Experten weisen darauf hin, dass es sich nicht bei jedem gefälschten Impfpass um eine Urkundenfälschung handeln muss. Denn wenn eine berechtigte Person, wie etwa der Hausarzt, zwar einen Impfpass ausstellt, die dokumentierte Impfung aber gar nicht durchführt hat, begeht er im strafrechtlichen Sinn keine Urkundenfälschung.
Deshalb hat der Gesetzgeber nachgebessert und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit neuen Strafvorschriften ergänzt. Wer wissentlich eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus oder ein Testergebnis nicht richtig dokumentiert, muss nach Aussage der Arag mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Und wer wissentlich falsch ausgestellte Bescheinigungen benutzt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Der Besuch im Restaurant kann also teuer werden.
Wie sicher ist der digitale Impfnachweis?
Seit Mitte Juni erhalten Geimpfte auf Wunsch einen digitalen Impfnachweis (CovPass) in Form eines QR-Codes über eine eigenständige Smartphone-App oder als Funktion in der Corona-Warn-App.
Darin enthalten sind Angaben wie Name, Geburts- und Impfdatum sowie die Chargennummer des Vakzins. Das ist einerseits praktisch, weil der Nachweis auf beliebig viele Geräte und beliebig oft kopiert werden kann. Gleichzeitig können sich aber auch ungeimpfte Personen, die eine entsprechende App auf dem Handy haben, den Code in ihre App laden.
Wie Spiegel-Online berichtet, hat es aber mittlerweile ein Update für die Corona-Warn-App gegeben. Die App könne nun gefälschte Impfzertifikate als ungültig markieren, schreibt das Magazin. Konkret erkenne sie manipulierte Zertifikate von Apotheken, von denen bekannt geworden ist, dass sie Fälschungen herausgegeben haben.
Ermittlungsverfahren wegen Betrugs oder Urkundenfälschung
Gleichwohl warnen die Arag-Experten jedoch vor einem Missbrauch: Nicht nur, weil eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, sondern weil der Schwindel schnell auffliegen kann. Nämlich dann, wenn neben dem digitalen Pass ergänzend der Personalausweis vorgezeigt werden muss.
Spätestens dann wird es eng: So weist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass bei Bekanntwerden einer Urkundenfälschung und eines Betruges umgehend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.