Das geplante Gesetz zum Anlegerschutzgesetz kommt Medienberichten zufolge nicht von der Stelle: Auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion hat sich die Bundesregierung endlich konkret zum Zeitplan geäußert. Demnach wird das erste Quartal 2011 angestrebt.
Wie „Handelsblatt Online“ berichtet, geht aus dem Antwortschreiben hervor, dass der Diskussionsentwurf bislang noch nicht im Kabinett behandelt wurde, weil die endgültigen Regelungen im Ressortkreis noch beraten werden.
Ministerien streiten
Die Koalition streitet um die Regulierung geschlossener Fonds. Erst zu Beginn der Woche war bekannt geworden, dass das Wirtschaftsministerium um Rainer Brüderle offenbar an einem branchenfreundlicheren Konzept arbeitet. Der FDP-Politiker plädiert für eine Regulierung nach Gewerberecht. Geht es nach den Plänen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) würden geschlossene Fonds als Finanzinstrumente eingestuft werden, was eine Regelung des Vertriebs nach Kreditwesengesetz bedeuten und Vermittler unter ein Haftungsdach zwingen würde.
Indes hat die Bundesregierung sich nicht nur zum Zeitplan geäußert, sondern auch zu den Inhalten des geplanten Gesetzes konkretere Angaben gemacht. Danach sollen die Vermittler von Beteiligungsprodukten Mindestanforderungen in Bezug auf ihre Qualifikation erfüllen und registriert werden müssen. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass sie „bei ihrer Anlageberatungs- und Vertriebstätigkeit bestimmte Wohlverhaltensregeln beachten müssen“.