Immerhin 34 Prozent der analysierten BU-Bedingungen enthalten allerdings die für den Versicherten günstigste Variante, eine Infektionsklausel ohne Einschränkung.
Das Scoring weist darauf hin, dass Berater bei bestimmten Berufen auf die unterschiedlichen Ausprägungen der BU-Tarife in Bezug auf die Infektionsklausel achten sollten.
In einer aktuellen Übersicht (Februar 2017) listet das Analysehaus die Gesellschaften auf, deren BU-Verträge eine Infektionsklausel ohne Einschränkung vorsehen. Hierzu zählen unter anderem die Tarife BU-Vorsorge (SBU) BG1 bis BG3 der Zurich, (T123 / T134 / T130) der Swiss Life oder SBU / BUZ des Volkswohl-Bundes. (nl)
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