Wie das Gericht mitteilt, werde erheblich vorgetragen, dass das im Prospekt beschriebene Geschäftsfeld der klassischen Renten- und Lebensversicherungen nicht im dargestellten Umfange zu Gewinnen geführt habe, sondern Gewinne und Liquidität durch Eigengeschäfte generiert wurden.
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Nun müssten die Beklagten dem Vortrag des Klägers entgegentreten. Hierfür reiche ein pauschales Bestreiten der Behauptungen des Klägers – wie bislang, soweit überhaupt geschehen – nicht aus, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
128 Verfahren sind anhängig
Die Kammer erwartet von den Infinus-Managern vielmehr einen konkreten Vortrag zu den Vorwürfen selbst. Sie haben bis zum 13. Februar 2015 Zeit ihre Position vorzutragen. Die Kammer werde dann am 13. März 2015 ihre Entscheidung verkünden. Das Verfahren gilt als Musterverfahren. Wie das Landgericht Leipzig mitteilt, sind derzeit 128 Verfahren anhängig. Es sei damit zu rechnen, dass etliche Anleger den Ausgang des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens abwarten, bevor sie selbst auf Schadensersatz klagen.
Wie der Vorsitzende sagte, sollen anhand des Verfahrens grundsätzliche Haftungsfragen aus einem bestimmten, noch nicht lange zurückliegenden Zeitraum des Erwerbs geklärt werden, um dann, gegebenenfalls die Haftung für den Vertrieb von Wertpapieren aus vorangegangen Zeiträumen zu klären. Immerhin seien beim Landgericht Leipzig auch Anlegerklagen rechtshängig, denen ein Erwerb von Nachrangdarlehen, Genussrechten auch anderer Firmen (beispielsweise Prosavus) aus vorangegangenen Jahren zugrunde liege. (jb)
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