Die fünf inhaftierten Infinus-Manager bleiben weiter in Haft. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden im Rahmen einer Haftprüfung angeordnet, die nach zwölfmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführen war.
Wie das OLG mitteilt, liegen nach Ansicht des Senats der dringende Tatverdacht des mittäterschaftlich begangenen Betruges durch vorsätzliches Betreiben eines Schneeballsystems zum Nachteil einer Vielzahl von Kapitalanlegern mit einem immensen Gesamtschaden, der Haftgrund der Fluchtgefahr und die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft sowie der Erforderlichkeit des Vollzugs der Untersuchungshaft weiterhin vor.
Nächste Haftprüfung im März
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts des überaus großen Ermittlungsumfangs, der Komplexität der Rechtssache sowie der Vielzahl der beteiligten Personen nicht verletzt. Der Senat hat daher am 23. Dezember 2014 die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Die nächste reguläre Haftprüfung hat Ende März zu erfolgen.
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Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig hat am 15. Dezember über die Schadensersatzklage eines Anlegers gegen die Manager der Infinus-Gruppe verhandelt. Zunächst wurde die Prospektverantwortlichkeit der Beklagten erörtert. Diese haben nun bis Mitte Februar Zeit sich zu den Vorwürfen zu äußern. (jb)