Das Amtsgericht Dresden hat das Insolvenzverfahren über die Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler von der Kanzlei Kübler in München. Er bat die Insolvenzgläubiger „dringend“, mögliche Forderungen erst nach Aufforderung anzumelden.
In einer Pressemitteilung seiner Kanzlei appellierte Kübler an die Insolvenzgläubiger, nicht selbstständig vorab eigene Anmeldungen vorzunehmen, sondern auf die Zusendung der Forderungsanmeldungsunterlagen zu warten. Der Aussand soll voraussichtlich Ende Mai erfolgen. Dieses Vorgehen sei erforderlich, um trotz der zu erwartenden hohen Gläubigerzahl eine „ordnungsgemäße und zeitnahe Bearbeitung“ der Forderungen zu gewährleisten, so Kübler.
Je weitreichender die Haftung, desto geringer die Entschädigung des Einzelnen
Im Falle einer Haftung der FDI – auch „blaue Infinus“ genannt – würden Verbindlichkeiten gegenüber fast 40.000 Gläubigern in Höhe von bis zu 920 Millionen Euro vorliegen, heißt es. Sollte die FDI gegenüber allen Gläubigern haften, so Kübler, würde die Quote für den einzelnen Betroffenen allerdings nur sehr gering ausfallen.
Die FDI hatte Orderschuldverschreibungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen der zum FuBus-Konzern gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG vertrieben. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einer Reihe von Managern des FuBus-Konzerns Betrug, Kapitalanlagebetrug und Bilanzfälschung vor.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so Kübler, sei davon auszugehen, dass die FDI als Vertriebsgesellschaft gegenüber den Orderschuldverschreibungsgläubigern, Genussrechtsinhabern und Nachrangdarlehensgebern auf Schadensersatz haftet.
Umfang der Haftung klärt sich nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen
„Nach derzeitigem Stand meiner Ermittlungen ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Haftung der FDI besteht“, betonte der Insolvenzverwalter gestern in Dresden. Demnach könnten sämtliche Orderschuldverschreibungsgläubiger, Genussrechtsinhaber und Nachrangdarlehensgeber der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG ihre Forderungen auch in diesem Verfahren geltend machen.
„Ob und in welchem Umfang die Haftung der FDI tatsächlich besteht, wird mit letzter Gewissheit allerdings erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen feststehen“, ergänzte Kübler.
Das Amtsgericht Dresden hatte am 7. März 2014 auf Antrag der Finanzaufsichtsbehörde Bafin die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der blauen Infinus angeordnet. Die Gesellschaft fungierte als Vertriebsgesellschaft und Haftungsdach für mehr als 800 vertraglich gebundene Vermittler. Ihr Kerngeschäft war der Vertrieb von Produkten der FuBus-Gruppe. Daneben wurden – wenn auch in erheblich geringerem Umfang – Produkte von Drittanbietern vertrieben. (lk)
Foto: Kübler Rechtsanwälte