Etwa vier Jahre ist der Zusammenbruch der Dresdner Infinusgruppe her. Nun können tausende Anleger des Mutterhauses Future Business KGaA (Fubus) mit ersten Abschlagszahlungen rechnen.
Laut einer aktuellen Mitteilung von Bruno Kübler, dem Insolvenzverwalter des 2013 implodierten Finanzdienstleisters, können etwa 28.000 Gläubiger der Fubus im Frühjahr 2018 mit ersten Quotenzahlungen rechnen. Diese sollen im Bereich von fünf bis sechs Prozent ihrer Forderungen liegen.
Als Mutterhaus stand die Fubus im Zentrum des Infinus-Finanzkonglomerats, welches zehntausende Anleger um eine neunstellige Euro-Summe betrogen haben soll. Dafür müssen sich sechs ehemalige Manager des Firmengeflechts seit zwei Jahren vor dem Dresdner Landgericht verantworten.
Sieg für die Gläubiger
Diese erste Auszahlung war laut Kübler bereits für das Jahr 2016 geplant, wurde jedoch durch eine ausstehende Entscheidung im Konflikt um die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters in der Gläubigerversammlung verhindert.
Gegen diese Wahl habe ein Anleger geklagt und damit einen Rechtsstreit begonnen, der durch alle Instanzen ging. Zuletzt habe das Oberlandgericht Dresden dem Kläger noch Recht gegeben, bevor der BGH dieses Urteil wieder kassierte.
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg für die Gläubiger“, kommentiert Kübler die Entscheidung. „Hätte der Kläger obsiegt, wären unter Umständen auch die Wahlen des Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen für nichtig erklärt geworden.“
Historischer Anlegerbetrug
Kübler zufolge gehört das Insolvenzverfahren der Fubus-Gruppe mit einer Schadenssumme von weit über einer Milliarde Euro zu den größten Anlegerbetrugsfällen der deutschen Wirtschaftsgeschichte.
Durch Rückkäufe von Lebens- und Rentenversicherungen, die Einziehung von Bankbeständen, Erlöse aus Immobilienverkäufen, die Auflösung eines Fondsdepots und den Verkauf von Edelmetallen sei es seiner Kanzlei bisher gelungen, etwa 150 Millionen Euro zur Masse zu ziehen.
Es sei laut Kübler damit zu rechnen, dass die Fubus-Gläubiger letztendlich etwa 20 Prozent ihres Geldes zurückerhalten werden, jedoch dürfte sich das Insolvenzverfahren noch über mehrere Jahre ziehen. (bm)
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