Die Anwälte der inhaftierten Ex-Manager der Infinus-Gruppe kritisieren Medienberichten zufolge das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden. Ein Gutachter habe zudem bestätigt, dass den Anlegern zu hohe Renditen versprochen wurden.
Der Dresdner Rechtsanwalt Martin Wissmann, der den ehemaligen Infinus-Aufsichtsrat Siegfried Bullin vertritt, kritisiert vor allem, dass sein Mandant sich seit 18 Monaten „ohne handfeste Beweise“ in Untersuchungshaft befindet, berichtet die Sächsischen Zeitung (SZ).
Laut Wissmann sind demnach sämtliche Beschwerden gegen die Untersuchungshaft – unter anderem vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof – abgelehnt worden, „um einen Justizskandal zu verhindern“.
Anwalt kritisiert Verflechtungen zwischen Justiz und Insolvenzverwalter
Mit den Argumenten der Verteidiger hätten sich die Richter nicht auseinandergesetzt, so Wissmann zur SZ. Da Ex-Aufsichtsrat Bullin Familie habe und nicht vermögend sei, lägen keine klassischen Haftgründe wie etwa Fluchtgefahr vor.
Auch Rechtsanwalt Ulf Israel, der den Infinus-Gründer Jörg Biel vertritt, erhebt laut SZ schwere Vorwürfe: „Wenn einer der Infinus-Insolvenzverwalter der Ehemann der Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts ist, wie kann man da noch mit einer fairen Entscheidung rechnen?“
Gutachter bestätigt unrealistische Rendite-Versprechen
Wie die SZ berichtet hatte im März auch der Verteidiger von Infinus-Manager Andreas Kison das Verhalten der sächsischen Justiz kritisiert. Zudem werde der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch die Razzia im November 2013 die Firmengruppe überhaupt erst zum Kollaps gebracht zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Landgericht wiesen die Anschuldigungen zurück und bezeichneten sie laut SZ als „abwegig“ und „nicht nachvollziehbar“.
[article_line]
Ein Gutachter, der von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde, das Geschäftsmodell von Infinus zu prüfen, hat laut SZ festgestellt, dass die den Infinus-Anlegern versprochenen Renditen dauerhaft nicht hätten erzielt werden können. Allerdings hat er demnach keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass überhöhte Provisionen gezahlt wurden und durch Ausschüttungen an die Hintermänner geflossen seien. (jb)
Foto: Shutterstock