Im Prozess gegen den Infinus-Gründer sowie fünf weitere Manager der Infinus-Gruppe hat der einzig geständige aus der Führungsriege ausgesagt. Auf erhellende Aussagen hofften Staatsanwaltschaft und Richter jedoch vergebens. Nun sollen Versicherungen über ihre Geschäfte mit dem Finanzkonzern berichten.
Im Februar 2014 war Jens Pardeike, der ehemalige Vorstand des Haftungsdachs der Infinus-Gruppe, aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Zwickau entlassen worden. Er hatte bereits eine Aussage gemacht und zugesagt, auch weiterhin mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten zu wollen. Während die anderen ehemaligen Infinus-Köpfe weiterhin in Untersuchungshaft blieben, kam er auf freien Fuss.
Keine Sonderregelung für Pardeike
Vor der Vernehmung hatte Pardeikes Verteidiger um eine Verständigung gebeten. Rechtsanwalt Stefan Heinemann wollte erfahren, mit welchem Strafmaß sein Mandant bei einem Geständnis rechnen könne und was dafür notwendig sei. Ein Verständigungsgespräch und eine Sonderbehandlung wurden Pardeike jedoch verwehrt.
Darüber, welchen Einfluss eine solche Verständigung auf Pardeikes Aussage gehabt hätte, kann man nur mutmaßen. Laut einstimmigen Medienberichten hat der ehemalige Infinus-Manager nach ihrer Ablehnung jedoch kaum zu einer Klärung beigetragen.
Keine Befragung durch andere Verteidiger
Obwohl die Vernehmung Pardeikes drei der bisher sechs Verhandlungstage in Anspruch nahm, bleibt der Erkenntnisgewinn gering. So beantwortete der Angeklagte beispielsweise Fragen nach dubiosen Geschäften mit Lebensversicherungen mit einem lapidaren „kann sein“ und dem Hinweis, dass das nicht sein Geschäftsbereich gewesen sei.
Bei anderen Nachfragen des Richters berief sich Pardeike auf sein schlechtes Gedächtnis. Im Großen und Ganzen gab sich der ehemalige Infinus-Manager schuld- beziehungsweise ahnungslos: Statt eine aktive Rolle einzuräumen, flüchtete er sich – auch sprachlich – immer wieder in den Passiv oder gab an, „der falsche Ansprechpartner“ zu sein. Eine Befragung durch die Verteidiger der anderen Infinus-Köpfe hatten Pardeikes Anwälte abgelehnt.
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Ab heute (10. Dezember) sollen nun Versicherungen zu ihren Verträgen mit der Infinus-Gruppe befragt werden. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens diese mit ihren Aussagen für einen Erkenntnisgewinn sorgen. Weitere Termine der Hauptverhandlung sind der 11., 14., 17., 21. und 22. Dezember 2015, jeweils 9:30 Uhr. (jb)
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