Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Finanz-Skandals um die Infinus-Gruppe war heute der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den Gründer sowie fünf weitere Manager angesetzt. Die Verteidigung sorgte gleich zu Beginn für eine Unterbrechung der Verhandlung.
Noch bevor die Anklageschrift verlesen werden konnte, erklärte die Verteidigung des Hauptbeschuldigten und eines weiteren Angeklagten, dass das Gericht ihrer Auffassung nach nicht zuständig sei. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend.
Unzulässige Zuweisung an die 5. Strafkammer
So sei der Verteidigung zufolge sowohl die Zuweisung des Falles an die 5. Strafkammer des Landgerichts als auch die Berufung eines Beisitzenden Richters und eines Ergänzungsrichters unzulässig erfolgt. Schließlich konnte die Anklageschrift doch noch verlesen werden.
Danach wurde der Prozess unterbrochen. Er soll nach dreistündiger Unterbrechung am Nachmittag weitergehen. Schon vor Prozessbeginn hatten die Anwälte der Ex-Manager der Infinus-Gruppe das Vorgehen der Staatsanwaltschaft kritisiert.
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Für die Hauptverhandlung sind vom Landgericht Dresden insgesamt 13 Verhandlungstage bis Ende des Jahres terminiert. Fortsetzungstermine der Hauptverhandlung sollen am 23., 26., 27. und 30. November sowie 2., 7., 10., 11., 14., 17., 21. und 22. Dezember 2015 jeweils um 9:30 Uhr stattfinden. (jb)
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