Der erste Verhandlungstermin im Strafprozess gegen die Verantwortlichen des Infinus-Konzerns musste gleich mehrfach unterbrochen werden. Grund für die Pausen waren Anträge der Verteidiger, über die die Kammer sich beraten musste.
Sechs Ex-Manager der größtenteils insolventen Infinus-Gruppe müssen sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verantworten. Gegen einen von ihnen wird nur wegen Beihilfe verhandelt.
Es geht um das Geld von knapp 22 000 Anlegern mit einem Anlagevolumen von rund 312 Millionen Euro. Laut Anklage haben die Finanzmanager mit ihrem weit verzweigten Firmengeflecht ein Schneeballsystem betrieben. Die Verteidigung von fünf der Beschuldigten wies den Vorwurf zurück.
Verteidiger zweifeln an Zuständigkeit
Kaum hatte der erste Verhandlungstag im Infinus-Prozess begonnen, kam das Verfahren auch schon ins Stocken. Verantwortlich dafür war ein Vorwurf vonseiten der Verteidigung. Schon vor Verlesung der Anklage stellte die Verteidigung Anträge auf Rügen wegen der Zusammensetzung des Gerichts. Sie wurden vom Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats allerdings zunächst nicht zugelassen.
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Wie der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, Ulf Israel, zu Beginn des Verhandlungstages darlegte, hält er sowohl die fünfte Strafkammer als auch deren Zusammensetzung für nicht zuständig und nicht zulässig. Die Verteidiger der anderen Angeklagten schlossen sich den Ausführungen an. Nach Ansicht Israels ist der beisitzende Richter Alex Theile zielgerichtet zugewiesen worden. Das gehe aus internen E-Mails zwischen dem Vorsitzenden der fünften Strafkammer und dem Landgerichtspräsidenten hervor, aus denen Israel zitierte.
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