Infrastrukturfinanzierung: Versicherer fordern geringere Eigenkapitalunterlegung

Um der deutschen Versicherungswirtschaft die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu erleichtern, regt ein aktuelles Gutachten an, eine eigene Risikoklasse „Infrastrukturinvestments“ einzuführen. Ziel ist demnach, die Eigenkapitalunterlegung für entsprechende Bauprojekte deutlich zu reduzieren.

Der GDV würde den Eigenkapitalanteil für Infrastrukturprojekte gerne auf Werte zwischen 20 und 25 Prozent drücken, die zum Beispiel für Anlagen in Immobilien oder Pfandbriefen gelten.

In dem Gutachten „Private Investitionen in Deutschland“, das der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft gestern in Berlin vorgelegt hatte, empfehlen die Autoren ein Zusammenspiel aus staatlichen und privaten Investitionen, mit dem Ziel, Investitionen in die deutsche Infrastruktur zu erhöhen. Im Ausschuss sind sämtliche Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertreten, darunter der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

GDV möchte Eigenkapitalunterlegung von 49 Prozent auf mindestens 25 Prozent drücken

Der GDV begrüßt eine Neurordnung der Risikogruppen, denn bislang sind Infrastrukturinvestments mit einem Eigenkapitalanteil von 49 Prozent zu unterlegen, in Spitzen seien es sogar 59 Prozent, wie der Verband betont. Der GDV würde diesen Anteil gerne auf Werte zwischen 20 und 25 Prozent drücken, die zum Beispiel für Anlagen in Immobilien oder Pfandbriefen gelten. Zur Begründung heißt es, dass Infrastrukturinvestments unter Risikogesichtspunkten in etwa mit diesen Anlagen zu vergleichen seien.

Angesichts der historisch niedrigen Zinsen seien Versicherer an neuen Anlageklassen wie Infrastrukturinvestitionen interessiert, bekräftigt der GDV. Gleichwohl mahnt der Interessenverband neben einer Neuordnung der Eigenkapitalanforderungen weitere Veränderungen an. So hänge ein verstärktes Engagement der Versicherer auch davon ab, ob das Angebot der Projekte groß genug und über alle Sektoren verteilt sei, um Anlagerisiken breit streuen zu können.

Verband bemängelt Angebotsbreite im Bereich Infrastruktur

Hier sieht der GDV noch Nachholbedarf. So mangele es in Deutschland noch an einem breiten Angebot an Infrastrukturprojekten, heißt es. Gleichwohl lobt der Verband den Vorschlag der Gutachtenverfasser, wonach zunächst ein „Status-quo“ potenzieller Infrastrukturvorhaben erhoben werden solle. Das heißt: Bevor Gelder in den Erhalt und die Modernisierung von Straßen, Brücken oder Krankenhäusern fließen, soll eine gründliche Analyse erfolgen, welche Infrastruktur in welchen Regionen „in zwanzig Jahren tatsächlich gebraucht wird“.

Gutachter fordern schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Wie der GDV weiter berichtet, werde in dem Gutachten die nötige gesellschaftliche Akzeptanz der Bevölkerung für staatlich betriebene Infrastrukturprojekte und private Großinvestitionen betont. Dazu werde angeregt, dass die Politik die Rahmenbedingungen für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren schaffe und dabei gleichzeitig für den Erhalt der Mitspracherechte der Bevölkerung sorge.

Dabei werde das im Juni 2013 in Kraft getretene Planungsvereinheitlichungsgesetz „als Schritt in die richtige Richtung“ benannt. Mindestens ebenso wichtig seien jedoch Vorkehrungen zur Verkürzung des Rechtsweges, heißt es weiter. Hier nennt das Gutachten die Schweiz als Vorbild für eine frühe direkte Bürgerbeteiligung. (lk)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments