Die staatliche Rente kann den Altersvorsorgebedarf zukünftig immer weniger abdecken. Das ist längst Konsens. Doch es gibt bisher kein effizientes staatlich gefördertes Altersvorsorgekonzept. Die vorhandenen Konzepte wie BAV, Riester- und Rürup-Rente sind kompliziert, intransparent und teuer und reichen nicht aus. Aus diesem Grund regt die ACATIS das Altersvorsorgedepot an.
Dr. Hendrik Leber, geschäftsführender Gesellschafter von ACATIS, wird die Initiative in einer Multimediakonferenz am Donnerstag, dem 12.09.2019, um 11.00 Uhr vorstellen. Die Initiative besteht aus drei wesentlichen Prinzipien.
Ein Depot pro Kopf
Jede natürliche Person kann genau ein Altersdepot haben. Das Kapital muss investiert werden. Ziel des Depots ist es, das Geld ertragbringend anzulegen und nicht zu spekulieren. Sobald Geld im Depot liegt, soll es arbeiten.
Vorsorge mit Fonds
Die Anlage kann ausschließlich in UCITs-Fonds und ETFs erfolgen. Investmentfonds und UCITs-Fonds sind eine ausgereifte und bewährte Erfindung – mit vielen Anbietern, einer umfassenden Aufsicht und wenig Missbrauchsmöglichkeiten.
Die Auswahl der Fonds kann Dritten überlassen werden (Berater, Lebensversicherung, Bank). Die Kosten der Depotführung, Beratung und Transaktionskosten dürfen nicht dem Depot belastet werden.
Steuerliche Begünstigung
Der Staat schützt die Altersvorsorge. Das Grundprinzip soll daher sein, dass bei einer Geldanlage im Sinne des Konzepts (langfristig und für die Altersvorsorge) eine minimale staatliche Belastung stattfindet. Staatliche und private Interessen sind synchronisiert.
Der sparende Bürger fällt dem Staat nicht zur Last. Eine Zweckentfremdung (vorzeitige Entnahme) soll mit einer übermäßig hohen Besteuerung gebremst, aber nicht ganz verhindert werden. Entnahmen ab dem 65. Lebensjahr, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall, werden niedrig mit 10% pauschal versteuert und sind damit endgültig besteuert.
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