Union Investment hat einen Mitarbeiter des Unternehmens freigestellt, gegen den der Vorwurf erhoben wird, über einige Monate hinweg auf privaten Depots außerhalb der Systeme des Unternehmens verbotene Insidergeschäfte abgewickelt und sich so in erheblichem Maße unrechtmäßig bereichert zu haben.
Wegen der Schwere der Vorwürfe sei dieses Vorgehen geboten, auch wenn selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt. Zuvor hatte Union Investment der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Informationen wie Unterlagen und Daten zur Verfügung gestellt.
Wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten, wäre der Mitarbeiter mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen. Er hätte dabei dienstlich erworbene Kenntnisse missbraucht, um auf privaten Depots jenseits der Systeme von Union Investment Insidergeschäfte zu betreiben. Dies wäre nicht nur ein Verstoß gegen eindeutige rechtliche Regelungen, sondern auch gegen Werte wie Verantwortungsbewusstsein, Respekt und Seriosität, für die Union Investment seit vielen Jahren steht.
Auf Basis der aktuellen Erkenntnisse sind weder Kunden noch die Sondervermögen von Union Investment geschädigt worden.
Die Ermittlungen sind nach Angaben von Union Investment ein Beleg dafür, dass die Sicherungssysteme im Viereck „Depotbanken – BaFin – Ermittlungsbehörden – Investmentgesellschaften“ funktionieren und gegriffen haben.
Zu weiteren Details wird sich Union Investment erst nach sorgfältiger Prüfung äußern können, soweit insbesondere die laufenden Ermittlungen nicht gefährdet werden.