Standard Life Deutschland, Frankfurt, bietet Neukunden in Österreich und Deutschland ab dem 25. Januar 2007 im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsgesellschaft einen Insolvenzschutz an. Zukünftig werden Versicherungs-nehmer in Deutschland damit britischen Kunden gleichgesetzt und sind über die Sicherungseinrichtung für britische Assekuranzen, den Financial Services Compensation Scheme (FSCS), vor der Pleite geschützt.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit können Anleger somit Entschädigungsleistungen über das FSCS beantragen. Grund für das künftige Sicherungsnetz dürfte die ab Mai 2007 geltende EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie sein. Sie sieht unter anderem vor, dass Vermittler in Deutschland künftig bei Neuabschlüssen den Kunden konkret darüber aufklären, inwieweit ein unternehmensunabhängiger Insolvenzschutz für die Police gilt.
?Damit ist ein Wettbewerbsnachteil aus dem Weg geräumt?, sagt Matthias Wiegel, Vertriebsdirektor bei Standard Life Deutschland. Standard Life ist nach Legal & General und Royal London die dritte britische Versicherungsgesellschaft in Deutschland, die Kunden einen Insolvenzschutz einräumt.