Die Anordnungen erfolgten gestern (5. Januar 2021), nachdem die Deutsche Lichtmiete bereits am 30. Dezember Insolvenzanträge gestellt hatte. Neben der Deutsche Lichtmiete AG sind die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH insolvent.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht in allen drei Fällen den Rechtsanwalt Rüdiger Weiß aus Hamburg bestellt. Verfügungen der Unternehmen, also Zahlungen, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die Insolvenzanträge stehen vermutlich in Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs, die nach entsprechenden Durchsuchungen von Privat- und Geschäftsräumen Anfang Dezember bekannt geworden sind.
Nach Mitteilung der Ermittlungsbehörden hat sich die – dort namentlich nicht genannte – Gruppe zweier Finanzierungsmodelle bedient. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften demzufolge ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über fünf Prozent zugesagt wurde.
Investorenmodell nicht tragfähig?
„Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren“, hieß es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. „Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben“, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Vor diesem Hintergrund habe das Amtsgericht Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften erlassen. Diese wurden durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt. Die Deutsche Lichtmiete AG hatte die Durchsuchungen bestätigt und angekündigt, sie „kooperiert vollumfänglich mit den ermittelnden Behörden“.
Erster Vermögensanlagen-Prospekt im November 2016
Die Deutsche Lichtmiete hat erstmals im November 2016 einen Prospekt nach dem Vermögensanlagengesetz für ein Direktinvestment in LED-Leuchten auf den Markt gebracht, also mit Billigung der Finanzaufsicht BaFin. Angeboten wurde damals der Erwerb von LED-Industrieprodukten, die von der Deutschen Lichtmiete selbst produziert und an Unternehmen vermietet werden sollten.
Zur Auswahl standen verschiedene Anlageangebote mit Investitionen in LED-Hallendeckenstrahler, LED-Panels oder LED-Lichtbänder. Je nach gewählter Tranche betrug der Mindestanlagebetrag 7.400 bis 114.000 Euro. Den prognostizierten Vermögenszuwachs gab die Lichtmiete mit 4,23 bis 6,25 Prozent pro Jahr an. Die Anleger konnten sich zudem freiwillig für eine zusätzliche, gebührenpflichtige Mittelverwendungskontrolle entscheiden und einem Mieteinnahmenpool beitreten. Das Direkt-Investitions-Programm hatte einen geplanten Umfang von insgesamt 40 Millionen Euro.
Emittent war die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die nicht zu den aktuell insolventen Unternehmen zählt. Die Anleger schlossen laut einer damaligen Mitteilung der Deutschen Lichtmiete einen Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag mit dem Emittenten. Nach fünf Jahren sollte die Investitionsgesellschaft die Lampen demnach zu einem fest vereinbarten Preis zurückkaufen. Die ersten Rückzahlungen müssten also ab etwa Ende 2021 fällig (gewesen) sein.
Später bot das Unternehmen auch Direktinvestments mit sechs Jahren Laufzeit an und emittierte seit 2018 auch klassische Anleihen, also Wertpapiere, deren Prospekte ebenfalls von der BaFin genehmigt worden sind. Nach Presseberichten geht es um ein Anlagevolumen der Deutschen Lichtmiete von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro, das nun möglicherweise gefährdet ist. Ob und in welcher Höhe Teile davon bereits wieder an die Anleger zurückbezahlt worden sind, ist noch nicht bekannt.