Experten fürchten angesichts der stark gestiegenen Inflation um künftige Betriebsrenten. Der überwiegende Teil der laufenden Betriebsrenten sei zwar gegen Inflation geschützt, teilte das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) mit. Für erworbene Anwartschaften auf eine Betriebsrente gebe es diesen Schutz aber häufig nicht. „Die Generationengerechtigkeit gerät dadurch in der betrieblichen Altersversorgung zunehmend unter die Räder“, warnte Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts.
Zudem bestehe die Gefahr, dass gerade junge Menschen auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten in Zeiten hoher Strom- und Gaspreise bei der Entgeltumwandlung den Rotstift ansetzten. Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge.
Laufende Betriebsrenten inflationsgeschützt, Anwartschaften nicht
Dem Institut zufolge ist der Großteil der laufenden Betriebsrenten inflationsgeschützt, weil sie zum Beispiel an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Einen vergleichbaren Schutz für Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gebe es jedoch nicht. „In den meisten Fällen führt die Inflation für Anwärterinnen und Anwärter zu einer Entwertung ihrer verdienten Ansprüche“, sagte Lucius.
Das Institut plädiert für die Möglichkeit, laufende Betriebsrenten nur noch bis zu einem gewissen Betrag an den Verbraucherpreisindex anzupassen und die Anpassung der darüber hinausgehenden Rententeile deutlich zu reduzieren. Im Gegenzug müssten sich die Arbeitgeber verpflichten, die dadurch eingesparten Mittel zur Finanzierung zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge für die jüngere Generation einzusetzen. Die Verteilung der eingesparten Mittel könnte durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag erfolgen. (dpa-AFX/IhreVorsorge)