Institutionelle Investoren sollen Initiatoren retten

Doch es gibt noch mehr Hürden im Geschäft mit den Institutionellen: „Ein Initiator, der nichts hat außer seiner Strukturierungskompetenz, wird die Anforderungen und Vorstellungen institutioneller Investoren nicht erfüllen können“, dämpft Seelheim die Hoffnung auf ein einfaches Geschäft. So verlangen Versicherungen, Pensionskassen, Stiftungen und auch manche Family Offices mindestens eine quartalsweise Berichterstattung.

„Das Reporting ist deutlich aufwendiger. Sie müssen teilweise internationale Standards wie International Financial Reporting Standards (IFRS) beachten und das Reporting in englischer Sprache erstellen“, gibt Göbel zu bedenken. Zudem verlangen die Profi-Anleger deutlich mehr Mitspracherecht.
„Während private Anleger meist die Klappe halten und keine Arbeit machen, wollen institutionelle bei allem mitreden“, sagt ein Manager eines Initiators, der mit seiner Aussage selbstverständlich nicht namentlich zitiert werden möchte. Für viele Manager, die es bisher gewohnt sind, nur bei den, meist spärlich besetzten, Gesellschafterversammlung den Anlegern gegenüberzutreten und ansonsten die Entscheidungen mehr oder weniger allein zu treffen, eine enorme Umstellung.

Bestimmte Vorstellungen haben die Institutionellen auch bei der Verpackung des Assets. Einfach das im Retailmarkt bewährte Modell einer GmbH & Co. KG auf das institutionelle Geschäft zu übertragen, geht in den meisten Fällen nicht. „Der Initiator muss das liefern, was der institutionelle Kunde will“, sagt Gründer und geschäftsführender Gesellschafter bei Frontiers Management Consulting.
Das ist bei größeren institutionellen Anlegern in den seltensten Fällen das KG-Modell. Dieses wurde einst vor allem aus steuerlichen Gründen und als Alternative zu den lange Zeit üblichen GbR-Fonds verwendet. Doch vielen regulierten Investoren ist das Engagement in solchen Rechtsformen schlicht untersagt. Buhlt man zudem um ausländisches Geld, ist der geschlossene Fonds in vielen Ländern schlicht unbekannt. „Viele Schweizer Family Offices dürfen oder wollen nicht in das deutsche KG-Modell investieren“, weiß Michael Ruhl, Vorstand der Deutsche Fonds Holding in Stuttgart. Das schließe eine wichtige Zielgruppe aus.

Spezialfonds folgen Sonderregeln

Schließlich lassen zahlreiche vermögende Familien ihre Gelder in der Schweiz verwalten. Als Alternative stehen Fonds nach Luxemburger Recht wie SICALV (sociétés d’investissement en capital à risque, Investmentgesellschaft zur Anlage in Risikokapital) oder Spezialfonds-Konstrukte zur Auswahl. Diese können international besser vermarktet werden.
So hat Sachsenfonds sein neuestes Produkt als Immobilien-Spezialfonds nach dem Investmentgesetz konzipiert. Der 600 Millionen australische Dollar schwere Australian Core Office Fonds investiert in Büro- und Geschäftshäuser in Down Under. Andere Fonds sind über eine Kooperation mit dem Vermögensverwalter Aviva Investors als Luxemburger Fonds organisiert. Die Zusammensetzung der Investoren in den Fonds sei international, sagt Sachsenfonds. Überwiegend seien Versicherungen, Pensionskassen und Banken investiert. Wer solche Fonds auflegen will, muss sich das entsprechende Wissen aufbauen oder aber hinzukaufen. „Das geht, lohnt sich aber nicht, wenn man nur einmal ein Geschäft machen will“, warnt Waltenbauer.

Seite 4: Ausweichstrategie ins Ausland

1 2 3 4 5Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments