Die Initiative berichtet aber auch über erste Erfolge. So habe die Bipro im Februar ein neues Normierungsprojekt zur Bestandsübertragung gestartet. Der Moderator der Bipro hätte sich eingangs auf die Berliner Digital-Erklärung bezogen.
Die Möglichkeit einer Beauskunftung ohne Übertragung von Betreuung und Vergütung sei als ein anzustrebender Usercase in die Zielsetzung der Gruppe aufgenommen worden.
„Wichtigste Zielsetzung schon durchgesetzt“
„Die wichtigste Zielsetzung der Berliner Digital-Erklärung ist damit im Grunde schon durchgesetzt“, sagt Blau-direkt-Geschäftsführer Lars Drückhammer.
Die Teilnehmer des Normierungsprojekts von Versichererseite hätten aufgeschlossen reagiert und seien „konstruktiv, schnell und praxisorientiert“ an die Sache herangegangen.
„Geschäftsprozesse im Sinne der Kunden verbessern“
Wie die Initiatoren berichten habe auch der GDV mit Wohlwollen auf die Insurtech-Erklärung reagiert. Der Versichererverband verstehe die Berliner Digital-Erklärung als Einladung, die Geschäftsprozesse gemeinsam im Sinne der Kunden zu verbessern, erklärt Christian Ponzel, Leiter für externe Kommunikation beim GDV.
Die Datenportabilität sei mittlerweile auch in der EU-Datenschutzgrundverordnung festgeschrieben, die bis Mai 2018 umgesetzt werden müsse. „Die Versicherungswirtschaft setzt sich damit auseinander und wird ihre Prozesse entsprechend anpassen. Die Erfahrungen der Unternehmen aus der Kooperation mit Insurtechs fließen dabei ein“, so Ponzel. (jb)
Foto: Blau direkt
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