Insurtechs: Handelt Hälfte aller Online-Versicherer rechtswidrig?

Die Europäische Union (EU) möchte die Interessen der Verbraucher im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen besser schützen. Dafür hat sie in der Insurance Distribution Directive (IDD) festgesetzt, wie Versicherungsvermittler im Interesse der Kunden handeln sollen.

Trotz Investitionen in die Digitalisierung bieten nur wenige Versicherer eine vollständige und rechtskonforme Antragsstrecke.

Wie eine aktuelle Studie der Managementberatung 67rockwell zeigt, gelingt die Umsetzung dieser Regelung in Deutschland nur teilweise.

Demnach hat ein erheblicher Teil der deutschen Versicherer offenbar signifikante Probleme, die geforderten Standards umzusetzen.

Bis zu 50 Prozent möglicherweise rechtswidrig

Durchgeführt wurde die Studie gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund und Dr. Maximilian Teichler, Rechtsanwalt in einer Kanzlei für Versicherungsmanagement.

Etwa 30 Prozent aller online vertreibenden Versicherer handeln möglicherweise rechtswidrig. Im Bereich Komposit-Versicherer, die verschiedene Sparten der Sach- und Unfallversicherungen betreiben – sind es sogar bis zu 50 Prozent.

Seite zwei: Folgen können schwerwiegend sein

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