„Es ist ausgesprochen bedenklich, dass es trotz erheblicher Investitionen in die Digitalisierung nur wenige deutsche Versicherer schaffen, ihren Kunden online eine vollständige und rechtskonforme Antragsstrecke bis zum Produktabschluss anzubieten“, fasst Tim Braasch, Leiter der Studie und Geschäftsführender Gesellschafter von 67rockwell zusammen.
Die Folgen können schwerwiegend sein. „Versicherer und Vermittler sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen serienmäßige Probleme ins Haus holen“, so Prof. Dr. Matthias Beenken.
Standards für den Vertrieb ohne Beratung
Deutsches und europäisches Recht stimme vor allem in Bezug auf die Frage-, Aufklärungs- und Beratungsanforderungen nicht überein.
Das deutsche Recht vermenge Frage-, Aufklärungs- und Beratungspflichten und erwecke den Eindruck, mit einem Beratungsverzicht entfiele auch die Frage- und die Aufklärungspflicht. Diese sind im europäischen Recht jedoch unverzichtbar. Sie werden dort als „Standards für den Vertrieb ohne Beratung“ bezeichnet.
„Dabei lassen sich die Standards für den Vertrieb ohne Beratung laut IDD mit einem durchaus vertretbaren Aufwand umsetzen. Kunden treffen dann bewusstere Entscheidungen und sind enger an das Unternehmen gebunden“, erklärt Dr. Maximilian Teichler.
Seite drei: Königsweg der Versicherer