Ob nach Operationen, chronischen körperlichen Krankheiten oder psychischen Belastungen – viele Gründe können Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen erfordern.
Kuren erhalten die Gesundheit, Reha-Maßnahmen sollen die Gesundheit wieder herstellen – beide sind keine typischen Leistungen der privaten Krankenversicherung. „Mit dem neuen Inter Kur können Versicherte die Versorgungslücken schließen bzw. den Eigenanteil bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitation begrenzen“, sagt Vorstand Roberto Svenda. „Häufig werden nur ambulante Kurleistungen ausgezahlt. Mit dem Inter Kur können unsere Kundinnen und Kunden weitere Kosten, wie Unterbringung, Verpflegung, und Reisekosten absichern.“
Der Inter Kur ist ein Zusatztarif. Er kann von Personen abgeschlossen werden, für die bei der Inter bereits eine private Krankenvollversicherung besteht oder gleichzeitig abgeschlossen wird.
Den versicherten Tagessatz zahlt die Inter bei einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme von mindestens 14 Tagen innerhalb Deutschlands. Dabei können Versicherte jede öffentliche oder private Einrichtung frei wählen, die berechtigt ist, Kuren oder Rehabilitationen durchzuführen.
Als Maßnahmen gelten stationäre, teilstationäre und ambulante Kur/Rehabilitation sowie Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur. Ärzte sowie Selbstständige und Freiberufler ohne Rehabilitationsträger können zum Beispiel einen Tagessatz in Höhe bis zu 300 Euro abschließen. Für Angestellte und Selbstständige mit Rehabilitationsträger liegt der Höchsttagessatz zum Beispiel bei 150 Euro. Auch für Kinder und Jugendliche kann der Inter Kur abgeschlossen werden. Die Tagessätze können in Zehn-Euro-Schritten bis zu den Höchstsät-zen abgeschlossen werden. Der minimal abschließbare Tagessatz beträgt 50 Euro.