Interessengleichheit statt Regulierung

Ermittlungen gegen Initiatoren, Falschberatung bei Banken, die Beluga-Pleite – viele Privatanleger sind derzeit verunsichert und fragen sich, ob sie in geschlossene Fonds investieren sollen. Die Regulierungspläne der Politik helfen nur bedingt weiter.

Gastkommentar: Frank Schuhmann, Dima24

Frank Schuhmann
Frank Schuhmann

Um die Anleger vor schwarzen Schafen zu schützen, hat das Bundeskabinett nun den Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts verabschiedet. Allerdings ist den privaten Anlegern damit nur mäßig geholfen, denn Produktqualität erreicht man nicht mit Regulierung.

Natürlich sollen Fondsvermittler qualifiziert sein, wie das Gesetz absichern soll. Doch sie können ihre Kunden nur beraten. Auf die Qualität der Beteiligungsangebote insgesamt haben sie wenig Einfluss. Warum sollten sie auch Einfluss nehmen? Ihr Metier ist vielfach einzig der Vertrieb.

Der Initiator wiederum konzipiert einen Fonds, kassiert eine attraktive Vergütung und ist aus dem Schneider: Das Risiko trägt allein der Anleger. Daran ändert auch die staatliche Aufsicht und das neue Gesetz nichts. Vermittleraufsicht ist gut, aber Produktqualität ist genauso wichtig. Und Qualität erkennt man an der Bereitschaft, sich in den eigenen Produkten selbst zu engagieren. Wer Vertrauen wieder aufbauen will, muss selbst Vertrauen in die Produktpalette beweisen: Bei Vermittlern etwa durch die eigene Beteiligung an den vermittelten Fonds mit mindestens je 15.000 Euro und einem Nachweis von mindestens fünf Zeichnungen geschlossener Fonds.

Für Emissionshäuser sollte ein Stammkapital von mindestens 1.000.000 Euro, die Eigenbeteiligung an den aufgelegten Fonds mit mindestens 200.000 Euro pro Fonds und eine Platzierungsgarantie verpflichtend sein. Initiatoren und Vermittler würden so mehr Mitverantwortung übernehmen, mit dem Anleger im selben Boot sitzen.

Beträgt die Mindestanlagesumme grundsätzlich 15.000 Euro je Fonds wird Kleinanlegern der Einstieg in den Markt erschwert, was sie vor risikoreichen Verlustgeschäften bewahren kann. Und der Nachweis, dass die Zeichnung des Fonds nicht mehr als 15 Prozent seines Vermögens ausmacht, schützt Anleger vor dem Verlust ihres Gesamtvermögens. Die Umsetzung dieser einfachen Vorschläge wäre weit mehr ein Beitrag zum wirksamen Anlegerschutz als die Regulierung des Marktes für geschlossene Fonds durch Bafin oder Gewerbeaufsicht.

Der Autor ist Chefanalyst der Fondsplattform Dima24.

Foto: Dima24

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