Interhyp: KfW-Entscheidung ist gut für klimafreundliches Wohnen

Jörg Utecht
Foto: Interhyp
Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender bei der Interhyp AG: „Mit der Erweiterung der Antragsberechtigten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die KfW die Antragsstellung für unsere Kundinnen und Kunden ab kommendem Jahr signifikant erleichtern."

Ab Januar wird die Antragsstellung für die BEG-Förderung vereinfacht, der Worst Performing Building Bonus angehoben. Ab März wird der Bonus auf die Energieeffizienzhausstufe 70 ausgeweitet. Interhyp nennt die Auswirkungen für Bauherren und Immobilienkäufer.

Staatliche Förderungen sind ein essenzieller Teil der Immobilienfinanzierung und des energieeffizienten Bauens und Sanieren: „Wir freuen uns, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergangene Woche ein deutliches Zeichen für klimagerechtes Wohnen gesetzt hat“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. In einer Interhyp-Umfrage im Sommer dieses Jahres hielten fast drei Viertel (72 Prozent) der Befragten eine angemessene und verlässliche staatliche Förderung für bedeutend, um langfristig Klimaneutralität im Immobiliensektor zu erreichen. 

Im vergangenen halben Jahr war der Zugang zu wichtigen Fördermitteln für viele Interhyp-Kundinnen und Kunden aufgrund einer bürokratischen Hürde erschwert. KfW-Kredite aus dem Förderprogramm 261 (Sanierung auf vorgegebene Energie-Effizienzstandards oder Neubau auf entsprechendem Standard) konnten erst dann beantragt werden, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war. Diese sichert der Käuferin oder dem Käufer eines Grundstücks oder einer Bestandsimmobilie nach dem notariellen Kauf den Eigentumsübergang zu. Sowohl für Kreditinstitute als auch für Immobilienkäuferinnen und -käufer ist es jedoch weitaus sinnvoller, das gesamte Vorhaben, also Kauf mit Sanierung beziehungsweise Grundstückskauf mit Bauvorhaben, zum gleichen Zeitpunkt zu finanzieren.

So gewinnen beide Seiten Planungssicherheit: „Mit der Erweiterung der Antragsberechtigten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die KfW die Antragsstellung für unsere Kundinnen und Kunden ab kommendem Jahr signifikant erleichtern“, so Utecht. Mit der Erweiterung auf „alle Investoren“ (KfW) ab 1. Januar 2023 ist die Auflassungsvormerkung beziehungsweise das Eigentum nicht mehr Voraussetzung für das Förderprogramm 261. „Die neue Herangehensweise orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden.“

Höherer Bonus für Worst Performing Building

Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, wäre es laut einer neuen Analyse der Beratungsgesellschaft EY nötig, etwa 80 Prozent aller Gebäude noch einmal zu sanieren. Vor allem die Sanierung von energetisch sehr schwachen Immobilien spielt dabei eine große Rolle. Als Worst Performing Building (WPB) bezeichnet die KfW alle Wohngebäude mit einem Energieausweis der Klasse H beziehungsweise wenn ein Objekt bis zum Jahr 1957 gebaut wurde und mindestens 75 Prozent der Außenwandfläche nicht energetisch saniert sind. Laut KfW gehören diese Immobilien zu den 25 Prozent der am schlechtesten sanierten Gebäude in Deutschland. 

„Der zusätzliche Sanierungsbonus für diese Immobilien wird nun mit 1. Januar von fünf auf zehn Prozent verdoppelt, dies wird den Anreiz für Eigentümerinnen und Eigentümer zu sanieren, deutlich erhöhen“, sagt CEO Jörg Utecht. Das bedeutet für eine Sanierung zum Energieeffizienzhaus (EH) Stufe 40 Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) einen maximalen Zuschuss von 52.500 Euro, bei der Sanierung zum EH 55 EE maximal 45.000 Euro.

Ab dem 23. Februar kann der WPB Bonus zusätzlich auch für die EH 70 EE Stufe beantragt werden. Utecht: „Dies macht die Sanierung von Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienzstufe für Eigentümerinnen und Eigentümer attraktiver. Mit dieser Maßnahme hat die KfW beim Thema Klimaschutz und Wohlstand beim Wohnen bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner sein kann.“

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