EXKLUSIV

Interview mit Michael H. Heinz, BVK: „Weiterhin Bestrebungen, Provisionen einzuschränken“

Wie ist der aktuelle Stand der RIS, insbesondere in Bezug auf das Stichwort „Provisionsverbot“? 

Heinz: Die Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie haben am 18. März begonnen, daher wird es keine Regulierungspause geben, aber zumindest hoffen wir auf eine zurückhaltende Regulierung. Die Ausgestaltung der RIS hat eine große Bedeutung für die gesamte Finanz- und Versicherungsbranche, weil sie diese reguliert. Das in den vormaligen Plänen zur RIS diskutierte Provisionsverbot konnte durch intensive Interessenvertretung des BVK und anderer Verbände abgewendet werden. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass es im Rahmen der RIS wieder auf die Tagesordnung kommt. Dennoch gibt es weiterhin Bestrebungen, Provisionen einzuschränken oder an zusätzliche Transparenzpflichten zu knüpfen.

Welche Herausforderungen oder Knackpunkte für Versicherungsvermittler und -makler enthält die RIS trotzdem noch?

Michael H. Heinz: „Wir sind über jede Regulierung froh, die nicht kommt.“ / Foto: Christian Daitche

Heinz: Die RIS bringt weiterhin zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere durch erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten sowie Transparenzanforderungen. Dies kann die Beratung verteuern und den Zugang zu Finanzprodukten für Verbraucher erschweren, also genau zum Gegenteil dessen führen, was die EU-Kommission vorhatte, nämlich eine größere Partizipation von Kleinanlegern an den Renditemöglichkeiten des Finanzmarktes. Der BVK setzt sich weiterhin für eine praxistaugliche Regulierung ein, die den Berufsstand der Vermittler stärkt, statt ihn durch überbordende Auflagen zu behindern.

Was wird aus der FIDA-Verordnung? Kurzzeitig war kolportiert worden, dass die EU das Vorhaben fallen lässt, was sich aber schnell als unzutreffend erwies. Ein anderer Vermittlerverband kritisierte die vermeintliche Absage als „verpasste Chance“. Wie kommentieren Sie das?

Heinz: Die Pläne zur Finanzdatenrichtlinie FiDA sind weiterhin umstritten. Der BVK sieht erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit sensibler Finanzdaten. Sollte FiDA in der aktuellen Form umgesetzt werden, könnten Versicherungsvermittler zudem gezwungen sein, umfangreiche Datenzugänge zu gewähren, was in der Praxis problematisch sein kann und hohe Umstellungskosten verursacht, wobei der Nutzen für Vermittler unklar ist. Wir sehen daher das Vorhaben kritischer als andere Vermittlerverbände.

Aus Ihrer Sicht wäre es also kein Verlust, wenn FiDA doch noch komplett von der Tagesordnung verschwinden sollte?

Heinz: Wir sind über jede Regulierung froh, die nicht kommt. Das kann man allgemein sagen. Im Fall FiDA entsteht großer zusätzlicher Aufwand mit enormen Kosten für die Vermittler und wenig Nutzen. Vor allem für kleine Vermittlerbüros sind Datenaufbereitung und -zurverfügungstellung sowie insbesondere das Thema Datenschutz eine Herausforderung. 

Welche Erwartungen und Vorschläge haben Sie bezüglich eines generellen Bürokratieabbaus, den die EU angekündigt hat?

Heinz: Der BVK begrüßt die Bestrebungen der EU, unnötige Bürokratielasten zu reduzieren. Allerdings bleibt abzuwarten, ob dies auch für die Versicherungsbranche konkrete Erleichterungen geben wird. Wichtig ist, dass bestehende Verpflichtungen evaluiert und unnötige Doppelregulierungen abgeschafft werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch in Bezug auf überflüssige oder sogar widersinnige Vorschriften, die teilweise zu absurden Situationen führen können. 

Zum Beispiel?

Heinz: Das beginnt schon damit, dass ein Versicherungsmakler sich unter Umständen fragen muss, ob er einen langjährigen Kunden überhaupt anrufen darf, wenn das schriftliche Einverständnis dazu noch fehlt. Auch die immensen Dokumentationspflichten gehen teilweise komplett an der Lebenswirklichkeit vorbei und sind ausschließlich von Misstrauen geprägt. Dabei gibt es dazu, etwa mit Blick auf das Ombudsmann-Verfahren in Berlin, überhaupt keinen Anlass. In Deutschland gibt es rund 180.000 selbstständige Vermittler und – pro Jahr! – gerade einmal 250 Beschwerden bei der Ombudsstelle. Und das ist dann die Grundlage dafür, unserem Beruf mit permanentem Misstrauen und Regularien zu begegnen. Das ist nicht akzeptabel und nur Ideologie. Deshalb sagen wir immer wieder: Passt doch die Gesetzgebungsverfahren, ob national oder europäisch, der Lebenswirklichkeit der Menschen und der Berufe an.

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