Gemäß Definition liegt ein Unfall vor, „wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden“.
Liegen die Voraussetzungen der Definition vor, erfolgt eine Leistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Schwere der Invalidität und der abgesicherten Summe. Bei der Festlegung des Invaliditätsgrades wird anhand einer Gliedertaxe bestimmt, welchem Invaliditätsgrad der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils entspricht. Die Invaliditätsgrade können sich hierbei summieren.
Das Verfahren ist einfach, jedoch nicht ohne Schwachpunkte. Einige Beeinträchtigungen sind nicht in der Gliedertaxe aufgeführt, können aber dennoch zu einer Leistung führen. In solch einem Fall ist ein ärztliches Gutachten maßgeblich für die Bestimmung des Invaliditätsgrades.
Viele Tarife bieten eine verbesserte Gliedertaxe an, die günstigere Einstufungen aufweist als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlene Gliedertaxe gemäß der allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2010). Einige Anbieter definieren zudem in den Versicherungsbedingungen Invaliditätsgrade für den Verlust von Organen nach einem Unfall, was für Klarheit im Leistungsfall sorgt.
Höhe der Leistung im Invaliditätsfall
Über die Höhe der Leistung entscheidet neben der versicherten Grundsumme die Progression. Überwiegend handelt es sich bei Unfallversicherungen um Progressionstarife, die für den Versicherten am sinnvollsten sind.
Durch die Progression erhält der Versicherte bei einer hohen Invalidität eine wesentlich höhere Summe als die versicherte Grundsumme, da die Leistung bei zunehmender Invalidität schneller ansteigt.
Bei einem Unfall wird bei hundertprozentiger Invalidität ein Vielfaches der Grundsumme ausgezahlt. Es kann meistens gewählt werden zwischen dem 3,5-fachen, dem Fünffachen oder dem Zehnfachen der Grundsumme.
Eine sehr hohe Progression birgt allerdings auch Nachteile, denn bei geringen Invaliditätsgraden ist auch die Leistung überschaubar. Progressionen von 350 oder 500 Prozent bieten hohe Summen für den schlimmsten Fall und dennoch bei weniger hohen Invaliditätsgraden eine spürbare Leistung.
Zusätzliche Einschlüsse
Neben der Invaliditätsleistung, die als Summe ausgezahlt wird, kann eine Vielzahl weiterer Leistungsbausteine eingeschlossen werden, von denen aber nicht alle empfehlenswert sind. Häufig eingeschlossen ist ein Todesfallschutz.
Hohe Todesfallsummen sollten zwar durch eine Risikolebensversicherung abgedeckt werden, die auch bei nicht unfallbedingten Todesfällen leistet, eine kleine Todesfallleistung innerhalb der Unfallversicherung kann sich hingegen als sehr nützlich erweisen.
Da Versicherer im Leistungsfall oft sehr spät die Summe auszahlen, können Versicherte bei vielen Anbietern bei eingeschlossener Todesfallsumme einen Vorschuss erhalten, maximal bis zur Höhe der Todesfallsumme.
Bei vielen Angeboten obligatorisch enthalten sind Bergungskosten und Leistungen für kosmetische Operationen bis zu einer bestimmten Höhe. Gleiches gilt für benötigten Zahnersatz sowie Laborkosten infolge eines Unfalls.
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