Investmentsteuerreform 2018: So nutzen Sie den Freibetrag aus

Ab 2018 müssen Anleger auch Gewinne versteuern, die von vor 2009 gekauften Fondsanteilen erwirtschaftet wurden, wenn diese 100.000 Euro übersteigen. Diese Kursgewinne waren bisher steuerfrei. Es folgen Tipps, wie Sie die Wirkung des Freibetrags vervielfachen können.geld regenschirm schutz steuer investition anlage shutterstock_228287125

Am 1. Januar 2018 tritt eine Reform des Investmentsteuergesetzes in Kraft. Davon betroffen sind vor allem Privatanleger mit Anteilen an Investmentfonds, die vor 2009 gekauft wurden, also vor Einführung der Abgeltungssteuer.

Was die Reform für Anleger bedeutet

„Nur noch bis zum 31. Dezember 2017 gilt für solche sogenannten Altanteile, dass die Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben“, sagt Anja Kleversaat, Steuerexpertin der Quirin Privatbank. „Ab 2018 unterliegen bei Verkäufen die Kursgewinne solcher Altanteile künftig der Abgeltungssteuer.“

Die Finanzämter würden alle Fonds so behandeln, als würden sie am 31. Dezember 2017 veräußert und zum Termin des Systemwechsels am 1. Januar 2018 neu angeschafft (fiktive Veräußerung). Diese Altanteile würden bei vielen Investoren oft aus steuerlichen Gründen noch im Depot liegen und könnten inzwischen einen großen Anteil ausmachen.

„Wer bei der privaten Altersvorsorge stark auf Fonds setzt, beispielsweise als Freiberufler oder Selbständiger, kann besonders betroffen sein. Anleger sollten daher rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ihre individuelle Situation mit einem Steuerberater und einem Anlageexperten ihrer Bank besprechen“, rät Kleversaat.

Neuen Freibetrag optimal nutzen

Besitzer von Altanteilen, denen ab 2018 die Steuerfreiheit für Kursgewinne gestrichen wird, bekommen nach Angaben der Quirin Bank vom Gesetzgeber im Gegenzug einen Freibetrag von 100.000 Euro eingeräumt, der für alle ab 2018 realisierten Kursgewinne mit Altanteilen gilt.

In Abhängigkeit vom Volumen der Altbestandsfonds werde dieser Freibetrag dann einige Veranlagungsjahre dafür sorgen, dass weiterhin keine Abgeltungssteuer bei Veräußerungsgewinnen von Altanteilen fällig werde. Doch die Schonzeit dauert nicht ewig. Vor allem in Bullenmärkten könne etwa bei einem sechsstelligen Altfondsbestand schon innerhalb weniger Jahre die Grenze zur Steuerpflicht auf realisierte Kursgewinne erreicht werden.

Seite zwei: So haben Sie mehr vom Freibetrag

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