Volle Breitseite?

Für Aufbau und Verwaltung von Investmentvermögen hat eine neue Zeitrechnung begonnen. Die offenen Fonds, die – wie die jüngste Vergangenheit zeigt, durchaus auch geschlossen sein können – und die geschlossenen Fonds sind gemeinsam in einem Gesetzbuch reguliert.

Die Klumpe-Kolumne

Werner Klumpe
Cash.-Kolumnist Werner Klumpe

Gegenüber der Aufsichtsbehörde bestehen künftig umfassende Berichtspflichten. Alle Anleger der Investmentvermögen sind fair zu behandeln. Neben den Informationen, die einem Anleger vor Zeichnung zu erteilen sind, bestehen für geschlossene Fonds erstmals gesetzliche Bewertungsvorschriften. Damit korrelieren auch Berichtsund Informationspflichten gegenüber den Anlegern.

Keine Wahrheit in homöopathischen Dosen mehr

In der Vergangenheit glich die Abwägung, im Falle von Schieflagen das Dilemma scheibchenweise aufzuzeigen – weil ja parallel regelmäßig an Sanierungsmöglichkeiten gearbeitet wurde – oder sofort „Klarschiff“ zu machen, häufig eine Gratwanderung.

Die Zeit, die Wahrheit in homöopathischen Dosen zu verabreichen, ist nunmehr Vergangenheit. Die Wucht der Regulierung macht sich auch hier bemerkbar: Die Wahrheit muss mit voller Breitseite ans Licht. Umso schöner wäre es, wenn’s den Rettungsschirm gleich mit dazu gäbe. Aber den gibt es allerdings bis auf Weiteres nur für den schon immer überwachten Markt …

Werner Klumpe ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, Köln.

Foto: Klumpe, Schroeder + Partner GbR

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