Für kleine und mittlere Vertriebsunternehmen gilt zu Bedenken, dass die Ansprüche an die Produktbeschaffung, Plausibilitätsprüfung, Folgebetreuung als Notwendigkeit gegenüber dem Kunden eine große Herausforderung darstellen. Zudem sollten sich diese Unternehmen gut überlegen, ob sie sich in direkte Abhängigkeiten von Produktpartnern begeben wollen.
Es gibt jedoch die B2B-Dienstleister, die ausgewählte Produktempfehlungen mit einer Enthaftung für die Plausibilitätsprüfung im Angebot haben und für die Produktfolgebetreuung eine Fondsdatenbank inklusive Portfolioauswertung bereitstellen.
In unserem Haus ist dies seit vielen Jahren gelebte Praxis. Die jetzt gegebene gesamtschuldnerische Haftung für das prospektierte Anlageangebot sollte die Vertriebsunternehmen zusätzlich über eine Kooperation mit B2B-Dienstleistern zur Haftungsminimierung nachdenken lassen.
Alternative Haftungsdach?
Einige Einzelvermittler/Berater oder kleinere Bürogemeinschaften, die große Bestände an Anleihen, Aktien etc. in den Depots haben, sehen eine Alternative im Haftungsdach. Das trifft aber nur für die wenigsten Berater zu.
Der Abnahme des administrativen Aufwands, Rechtssicherheit und eventueller Zugang zu allen KWG-Instrumenten stehen Einschränkungen in der freien Produktauswahl gegenüber.
Aus meiner Sicht kann jedoch nur der qualifizierte unabhängige Finanzdienstleister unter gewerberechtlicher Aufsicht eine ganzheitliche Kundenberatung bieten, indem er eigenverantwortlich entscheidet, welches Produkt für den Kunden geeignet ist.
Fazit: Weg vom „grauen Kapitalmarkt“ und hin zum voll regulierten Finanzinstrument: Geschlossene Investmentvermögen haben durch die Regulierung und die hohen Anforderungen enorm gewonnen. Vermittler und Berater werden erkennen, dass diese Form des qualitativ hochwertigen Sachwertinvestments einen festen Platz in einer auf Diversifikation ausgerichteten Produktpalette hat.
Autor Manfred Brenneisen ist Vorstand der Brenneisen Capital AG aus Wiesloch.
Foto: Brenneisen Capital